
Symbolbild: Pfalz-Express
Bad Neuenahr-Ahrweiler – Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage wegen Mordes gegen einen 31-jährigen Mann aus Bad Neuenahr-Ahrweiler erhoben.
Er soll am 17. Juli 2025 seine 31-jährige, von ihm getrennt lebende Ehefrau in seinem Wohnhaus getötet haben. Der Angeklagte muss sich nun vor dem Schwurgericht des Landgerichts Koblenz verantworten.
Die Frau war bereits 2024 aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Anfang 2025 leitete sie ein Scheidungsverfahren ein, machte finanzielle Ansprüche geltend und wollte die bisherigen Umgangsregelungen für den gemeinsamen vierjährigen Sohn ändern. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft könnten diese Konflikte den Tatentschluss des Mannes begünstigt haben.
Grube ausgehoben
Die Ermittlungen legen nahe, dass der Mann die Tat über längere Zeit vorbereitete. Demnach grub er in einem Nebenraum zur Garage eine Grube, in der er die Leiche später verschwinden lassen wollte. Am 17. Juli lockte er seine frühere Ehefrau unter einem Vorwand in das Wohnhaus. Dort tötete er sie im Flur mit mehreren Messerstichen. Anschließend legte er den Körper in die vorbereitete Grube, verschloss sie mit Schnellbeton und verflieste die Fläche fachgerecht.
Die Frau wurde zunächst als vermisst gemeldet, woraufhin die Polizei unverzüglich die Ermittlungen aufnahm. Konfrontiert mit Widersprüchen räumte der Mann schließlich ein, seine Ehefrau getötet zu haben. Die Leiche konnte im Beton geborgen werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord aus Heimtücke, Habgier und niedrigen Beweggründen vor. Der 31-Jährige wurde am 19. Juli festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.
Rechtlicher Hintergrund:
Mord nach § 211 StGB wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Die Erhebung einer Anklage bedeutet keine Vorverurteilung, für den Beschuldigten gilt weiterhin die volle Unschuldsvermutung.

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