Montag 18.Mai 2026

Bad Dürkheim: Polizei rettet Feuersalamander und setzt Zeichen für Artenschutz

25. Februar 2026 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim

Erdkröte
Quelle: pol pdnw

Bad Dürkheim – Die alljährliche Amphibienwanderung entlang der Kreisstraße 16 (K16) zwischen Wachenheim an der Weinstraße und Lindenberg wird auch 2026 konsequent begleitet und geschützt.

Die Polizeiinspektion Bad Dürkheim kontrolliert das nächtliche Durchfahrtsverbot und konnte bereits erste Erfolge im Artenschutz verzeichnen.Zum Schutz von Erdkröten, Grasfröschen und insbesondere des streng geschützten Feuersalamanders gilt auf dem betroffenen Streckenabschnitt täglich von 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr ein komplettes Durchfahrtsverbot.

Die Maßnahme, die in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Bad Dürkheim umgesetzt wird, besteht seit Mitte Februar und bleibt witterungsabhängig bis zum Ende der Wanderungsperiode bestehen.

Bei einer Kontrollaktion am Abend des 24. Februar 2026 entdeckten die eingesetzten Polizeibeamten zahlreiche Amphibien direkt auf der Fahrbahn. In einer aufwändigen Rettungsaktion konnten vier Feuersalamander behutsam von der Straße geborgen und in Sicherheit gebracht werden.

Positiv stimmt die Bilanz: Die Zahl der überfahrenen Tiere ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen – ein Erfolg, den die Polizei auch auf die zunehmende Akzeptanz des Verbots zurückführt.

Der Feuersalamander (Salamandra salamandra) genießt als besonders geschützte Art nach dem Bundesnaturschutzgesetz höchste Priorität. Zudem steht er auf der Vorwarnliste der Roten Liste bedrohter Tierarten in Deutschland.

Gründe dafür sind unter anderem Lebensraumverluste, aber auch zunehmende Bedrohungen durch eingeschleppte Pilzkrankheiten wie Bsal. Deutschland trägt als eines der Hauptverbreitungsgebiete eine besondere Verantwortung für den Erhalt stabiler Populationen.

Trotz der Fortschritte mahnt die Polizei weiterhin zur Vorsicht: In der Vergangenheit wurden immer wieder Autofahrer festgestellt, die das Verbot ignorierten und dadurch geschützte Tiere gefährdeten. Solche Verstöße werden konsequent mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

„Jeder, der die Sperrung missachtet, setzt nicht nur Tiere, sondern auch sich selbst unnötigen Risiken aus“, betont die Polizeiinspektion Bad Dürkheim. Als Ausweichrouten empfehlen die Beamten die Bundesstraße 271 oder die Weinstraße in Richtung Deidesheim.

Die Polizeiappell richtet sich an alle Verkehrsteilnehmer: „Bitte nehmen Sie das Durchfahrtsverbot ernst – es geht um den Schutz einer faszinierenden und bedrohten Tierart, die unsere Wälder seit Jahrhunderten bereichert.“

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