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Berlin – Die Bundesregierung macht den Weg frei für einen Mindestlohn für Auszubildende.
Azubis sollen ab 2020 eine Mindestausbildungsvergütung von 515 Euro pro Monat im ersten Ausbildungsjahr erhalten, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf das Bundesbildungsministerium.
In den Folgejahren soll sich die Ausbildungsvergütung weiter erhöhen – im Jahr 2021 auf 550 Euro, ein Jahr später auf 585 Euro und ab 2023 auf 620 Euro. Zudem ist eine zusätzliche Staffelung der Mindestbezüge für Azubis jeweils im zweiten und dritten Lehrjahr geplant.
Die Reform des Berufsbildungsgesetzes von Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) soll an diesem Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden. Mit der Reform wird erstmals in Deutschland eine gesetzliche Untergrenze für die Vergütung von Auszubildenden festgeschrieben – analog zum gesetzlichen Mindestlohn.
Bis zuletzt gab es Streit um die Höhe der Zahlungen: „Die festgesetzte Höhe der Mindestausbildungsvergütung ist Anerkennung der Leistung der Auszubildenden im Betrieb. Anderseits muss aber auch sichergestellt sein, dass die Motivation der Betriebe erhalten bleibt, Ausbildungsplätze anzubieten“, hieß es dazu aus dem Ministerium.
Bildungsministerin Karliczek hat deswegen im Vorfeld Zugeständnisse gemacht: Die Tarifparteien sollen vertraglich eine niedrigere Vergütung vereinbaren können. Das heißt: Dort, wo es aktuell eine Tarifbindung gibt, kann es passieren, dass Azubis auch weiterhin weniger als die Mindestvergütung bekommen. Im Ministerium rechnet man allerdings damit, dass die Gewerkschaften spätestens bei der nächsten Tarifrunde auf eine Anhebung der Vergütung mindestens auf das Niveau des gesetzlichen Azubi-Mindestlohns pochen werden.
Von der neuen Mindestvergütung dürften am stärksten Azubis in Betrieben ohne Tarifbindung und in kleinen Betrieben in Ostdeutschland profitieren.
In den neuen Bundesländern beträgt die durchschnittliche tarifliche Vergütung laut einer Übersicht des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) für Fleischer im ersten Lehrjahr nur 310 Euro monatlich, auch in anderen Branchen werden besonders im Osten zum Teil sehr geringe Ausbildungsvergütungen gezahlt: So bekommen angehende Raumausstatter laut BIBB 480 Euro, Mitarbeiter im Sicherheitsdienst 500 Euro und Schornsteinfeger 450 Euro.
Auch angehende Friseure könnten demnach demnächst deutlich mehr Geld bekommen – aktuell bekommen sie in Ostdeutschland im Schnitt nur 325 Euro im ersten Lehrjahr.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist laut Ministerium die rechtliche Verankerung von drei Fortbildungsstufen und die Einführung von einheitlichen Bezeichnungen nach einer erfolgreichen Weiterbildung: Neben den traditionellen Titeln wie „Meister“ soll es dann zum Beispiel auch einen „Bachelor Professional“ oder einen „Master Professional“ geben.
„Damit sollen diese Qualifikationen auf dem interna tionalen Arbeitsmarkt vergleichbarer werden“, hieß es aus dem Ministerium. Die bewährten Titel blieben aber bestehen. (dts Nachrichtenagentur)

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„Auch angehende Friseure könnten demnach demnächst deutlich mehr Geld bekommen – aktuell bekommen sie in Ostdeutschland im Schnitt nur 325 Euro im ersten Lehrjahr.“
Die niedrigere Entlohnung im ersten Lehrjahr wird wohl im Osten auch seinen Grund haben.
Eine solche Steigerung wird garantiert ein niedrigeres Niveau der angebotenen Lehrstellen bedeuten, die Inhaber müssen sich das auch erst mal leisten können, aber danach fragt wohl keiner. Hauptsache wieder ein Pflog eingeschlagen, der das Leben hier teurer macht.
Als nächstes kommt dann die Forderung, man muss von einem Azubigehalt auch leben und auskommen können und demnach müss die Vergütung wieder ansteigen, kennen wir alles schon.