Bellheim – Am Standort Bellheim betreibt die Fernleitungs-Betriebsgesellschaft (FBG) mbH im Auftrag des Bundes ein militärisches Tanklager zur Lagerung und Verteilung von Flugturbinenkraftstoff (Kerosin). Dieses Tanklager ist ein wesentlicher Bestandteil des NATO-Pipelinenetzes (Central Europe Pipeline System) und soll zwischen 2030 und Ende 2032 um eine Beladeanlage erweitert werden.
Das teilte die Bundeswehr am 9. Dezember 2024 mit. Um den militärischen Kraftstoffbedarf der NATO auch an Orten zu decken, die nicht an das Pipelinenetz der NATO angeschlossen sind, werden zum Beispiel Eisenbahnkesselwagenbeladeanlagen benötigt. An diesen Beladeanlagen wird Kraftstoff von der erdverlegten Pipeline oder dem Tanklager in die Kesselwagen eines Zugs umgefüllt.
Der Kraftstoff wird anschließend über das Schienennetz der Deutschen Bahn AG weitertransportiert. Ähnliche Anlagen sind bereits in der Industrie etabliert.
Bellheim wurde wegen seiner Nähe zu einer Eisenbahntrasse der Deutschen Bahn AG ausgewählt, heiß es. Geplant ist die Anlage südlich des bestehenden NATO-Tanklagers und nördlich der Bahntrasse in einem Waldgebiet, das Teil eines Flora-Fauna-Habitats (FFH) und eines Vogelschutzgebiets ist. In Anbetracht der besonderen Umweltsituation wurde bereits mit umfangreichen Kartierungen und Untersuchungen des designierten Baufelds begonnen.
Der Umwelt- und Naturschutz habe bei Baumaßnahmen der Bundeswehr grundsätzlich – und vor allem in diesem besonderen Fall – einen sehr hohen Stellenwert in der gesamten Planung, der Bauausführung und darüber hinaus, so das Bundesamt Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw). Die Ergebnisse der Untersuchungen (z.B. Artenschutzrechtliches Gutachten, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Emissionsgutachten, Fachbeitrag Naturschutz) würden sorgfältig bewertet und abgewogen.
Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens obliegt gemäß § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) dem Eisenbahnbundesamt. Bauherr ist das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), vertreten durch das BAIUDBw. Die Planung und Baudurchführung obliegen der Bauverwaltung Rheinland-Pfalz.
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