Dienstag, 16. April 2024

Auflösung des Bundestagswahlkreises Kaiserslautern keine Option: OB Weichel zur geplanten Wahlrechtsreform

16. Juli 2020 | Kategorie: Politik regional, Südwestpfalz und Westpfalz

Kaiserslautern vom Betzenberg aus gesehen.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Kaiserslautern. Zur Diskussion um die Wahlrechtsreform und eine mögliche Auflösung des Bundestagswahlkreises Kaiserslautern meldet sich Kaiserslauterns Oberbürgermeister Klaus Weichel entschieden aus dem Urlaub zu Wort.

„Es kann nicht angehen, dass Kaiserslautern als Oberzentrum der Westpfalz und eines der fünf Oberzentren in Rheinland-Pfalz nicht im Bundestag vertreten ist“, so das Stadtoberhaupt. Neben der überaus wichtigen regionalen Bedeutung sieht Weichel vor allem in der höchsten Sollstärke der drei in Rheinland-Pfalz zur Debatte stehenden Wahlkreise (Kaiserslautern, Bad Kreuznach und Mosel/Rhein-Hunsrück) ein zahlenmäßiges Kriterium als ausschlaggebend an.

Der Oberbürgermeister hofft, auch wegen der bereits laufenden Nominierungsverfahren der Bewerber um das Bundestagsmandat für Kaiserslautern auf eine schnelle Entwarnung für die Barbarossastadt.

Zum Wahlkreis Kaiserslautern gehören neben der Stadt  und dem Landkreis Kaiserslautern auch der Donnersbergkreis, der Landkreis Kusel sowie die Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn, Otterbach-Otterberg und Weilerbach.

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