Donnerstag 10.Juli 2025

Abschiebung trotz guter Integration: Grüne SÜW üben scharfe Kritik

23. Juni 2025 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Politik regional, Regional

Symbolbild: Pfalz-Express

SÜW – Der Kreisverband Südliche Weinstraße von Bündnis 90/Die Grünen zeigt sich empört über die jüngste Abschiebung einer Familie mit zwei schulpflichtigen Kindern im Landkreis.

Nach Angaben der Partei erfolgte die Rückführung in den frühen Morgenstunden – ohne dass sich die Betroffenen von Mitschülern, Kollegen oder ihrem sozialen Umfeld verabschieden konnten.

Bei der abgeschobenen Familie handelt es sich laut übereinstimmenden Medienberichten um ein aus Ägypten stammendes Ehepaar mit zwei Söhnen im schulpflichtigen Alter. Die Familie lebte seit 2022 in einem Ort nahe Landau, war gut integriert, verfügte jedoch lediglich über eine Duldung. Beide Söhne besuchten das Otto-Hahn-Gymnasium. Der Vater absolvierte in einem Landauer Seniorenheim eine Ausbildung zum Pflegehelfer und war auch im Sportverein aktiv. In Schule, Verein und am Arbeitsplatz löste die Abschiebung Entsetzen aus – nicht zuletzt, weil die Familie als fest verankert im Gemeinwesen galt.

„Ein Vorgehen, das nach Ansicht der Grünen weder den Prinzipien eines humanen Umgangs noch den Empfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz entspricht“, heißt es dazu in einer Mitteilung. Die Grünen Südliche Weinstraße empfinden die Maßnahme als „zutiefst inhuman und menschenunwürdig“.

Kritik an nächtlichen Abschiebungen und sensiblen Fällen

Laut der Partei habe das Land Rheinland-Pfalz in der Vergangenheit mehrfach betont, dass bei Rückführungen von Familien mit minderjährigen Kindern besondere Sensibilität geboten sei. Abschiebungen in der Nacht oder direkt aus Bildungseinrichtungen heraus sollten demnach vermieden werden. Ziel müsse sein, „das Kindeswohl zu achten und seelische Belastungen möglichst zu vermeiden.“

Kreisvorstandssprecher Peter Kallusek äußert scharfe Kritik: „Wenn Familien mit gut integrierten Kindern mitten in der Nacht durch die Polizei aus dem Schlaf geholt werden, entspricht dies nicht dem Anspruch eines verantwortungsvollen Verwaltungshandelns. Hier fehle es an Respekt und Feingefühl gegenüber Menschen, die sich in unsere Gesellschaft integrieren und für Flüchtlinge, die auf eine gleichwertige Behandlung gehofft hatten, wie sie ja auch unser Grundgesetz vorgibt.“

Und weiter: „Solche Vorgehensweisen erschüttern das Vertrauen in die Menschlichkeit staatlicher Institutionen – nicht nur bei Betroffenen, sondern auch bei Unterstützerinnen und engagierten BürgerInnen.“

Kritik an „Tischabschiebung“ und Vertrauensbruch

Besonders kritisch sehen die Grünen auch die Praxis der sogenannten „Tischabschiebung“ – also Fälle, bei denen Menschen mit Duldungsstatus im Rahmen eines vereinbarten Termins bei der Ausländerbehörde erscheinen und dann direkt in Gewahrsam genommen werden. „Dieses Vorgehen untergräbt nach Einschätzung der Grünen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betroffenen und Verwaltung.“

Forderung nach Leitlinien

Die Grünen Südliche Weinstraße fordern Landrat Dietmar Seefeldt auf, die Abschiebepraxis im Landkreis überprüfen zu lassen: „Insbesondere soll sichergestellt werden, dass Abschiebungen bei Familien mit Kindern unter Achtzehn mit größtmöglicher Rücksicht erfolgen. Festnahmen in Schulen oder im Rahmen geplanter Vorsprachen bei der Ausländerbehörde darf es nicht geben.“

Zugleich fordern sie, dass der Landkreis – in Anlehnung an die Stadt Landau und deren Resolution zur „Sicheren Hafen“-Initiative – eigene Leitlinien für einen respektvollen und menschengerechten Umgang mit Geflüchteten entwickelt.

„Ein solcher Schritt würde nicht nur dem christlich-humanitären Selbstverständnis der Region gerecht, sondern auch zu einer klaren Orientierung in Ausnahmesituationen beitragen.“

Abschließend betont der Kreisverband: „Unsere Forderung an die Verwaltungsspitze ist, die Handlungsspielräume auszuschöpfen und dem Schutz von Familien und Kindern Vorrang einzuräumen.“

Die Kreisverwaltung SÜW hatte den Medien gegenüber auf die Gesetzeslange und auch auf die Geheimhaltungspflicht verwiesen.

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