Berlin – Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) könnte eine Klagewelle abgelehnter Flüchtlinge drohen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Sitz in Mannheim hat in einem Verfahren nun Berufung zugelassen, in dem es um eine Standard-Rechtsbelehrung des Bamf geht, berichtet die „Heilbronner Stimme“.
Abgelehnte Asylbewerber bekamen bislang schriftlich vom Bamf mitgeteilt, dass sie binnen einer Woche nach Zustellung der Ablehnung Klage beim Verwaltungsgericht einlegen könnten. Die Klage müsse Kläger, Beklagte und Gegenstand benennen und „in deutscher Sprache abgefasst sein“.
Im Kern geht es nun aber um die Frage, ob die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung „unrichtig“ im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung sei. Ein Anwalt aus Baden-Württemberg hatte im Fall eines abgelehnten Asylbewerbers aus Togo das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart angefochten.
Der Anwalt legte Berufung ein, der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ließ die Berufung nun zu, weil die Rechtssache „grundsätzliche Bedeutung“ habe, schreiben die obersten Verwaltungsrichter des Landes. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) stellte zudem bereits fest, dass der Hinweis auf die deutsche Sprache in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bundesamtes „dem Betroffenen möglicherweise die Rechtsverfolgung in einer nicht vom Gesetz gewollten Weise erschwert“.
Es könne der Eindruck entstehen, dass der Betreffende „selbst für die Schriftform zu sorgen hat“, so der VGH. Dies stünde im Widerspruch zur Möglichkeit, Klage auch mündlich in der Geschäftsstelle eines Verwaltungsgerichts zu erheben.
Manfred Frank, Sprecher des baden-württembergischen VGH, sagte dazu der Zeitung, dass sich im Falle einer Niederlage des Bundesamts die Frist für Asylbewerber, doch noch gegen einen abgelehnten Bescheid zu klagen, „um ein Jahr verlängert“.
Das bedeutet: Hat der Heilbronner Anwalt in der Berufung Erfolg und würde die Frist zur Klageeinreichung um ein Jahr verlängert, könnten zehntausende abg! elehnte Asylbewerber nachträglich den Rechtsweg beschreiten.
Dass sich im Fall des Falles gleich Tausende Verfahren verzögern, glaubt das Bundesamt nicht. Man gehe nicht davon aus, dass abgelehnte Asylbewerber bisher auf eine Klage verzichtet haben, „weil sie sich wegen der Rechtsbehelfsbelehrung dazu nicht fristgerecht in der Lage gesehen haben“, teilte Sprecherin Andrea Brinkmann mit.
Was das Standardschreiben angeht, habe die Behörde allerdings inzwischen reagiert: „Im Interesse einer erhöhten Rechtssicherheit wurde bereits veranlasst“, so Brinkmann, dass der Hinweis auf die deutsche Sprache „künftig entfallen soll“.
Im Jahr 2016 wurden 173.846 Asylbewerber laut Bundesstatistik abgelehnt. Die Klagequote lag bei 25 Prozent, was rund 43.000 Personen entspricht. (dts Nachrichtenagentur)

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„Ein Anwalt aus Baden-Württemberg hatte im Fall eines abgelehnten Asylbewerbers aus Togo das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart angefochten.“
Der Herr Anwalt sollte den Vogel auch bis zur Klärung des Verfahrens bei sich privat aufnehmen MÜSSEN“