Ab in die Selbstständigkeit: In neun Schritten zum eigenen Start-up

21. April 2016 | Kategorie: Allgemein, Ausbildung & Beruf
Der Traum Vieler: Endlich sein eigener Chef sein. Foto: red

Der Traum Vieler: Endlich sein eigener Chef sein.
Foto: red

Endlich der eigene Chef oder die eigene Chefin sein: Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, muss dabei eigentlich neun Schritte unternehmen. Welche das sind, verrät dieser Ratgeber.

Schritt 1: Prüfen, ob man für die Selbstständigkeit geeignet ist.

Sind Sie wirklich der Typ, der ein eigenes Start-up führen kann? Informieren Sie sich und sprechen Sie mit anderen, um sich ein Bild vom Alltag in der Selbstständigkeit machen können. Passen die Rahmenbedingungen? Reden Sie mit Ihrem Partner und der Familie, denn Sie benötigen die Unterstützung der Ihnen nahestehenden Personen. Und wie sieht es mit Ihren betriebswirtschaftlichen Kenntnissen aus?
Schritt 2: Prüfen, ob die Geschäftsidee funktioniert

Nehmen Sie Ihre Geschäftsidee kritisch unter die Lupe. Gibt es eine realistische Chance, dass sie sich in die Tat umsetzen lässt und funktioniert? Wie sieht es mit Wettbewerbern aus? Bieten andere Firmen bereits ähnliche Produkte oder Dienstleistungen an? Und: Was ist das Besondere an Ihrer Geschäftsidee, worin heben Sie sich von der Konkurrenz ab?

Schritt 3: Informieren und beraten lassen

Wissen ist Macht, das gilt auch für Gründer. Nutzen Sie Informations- und Beratungsangebote, besuchen Sie etwa ein Gründungsseminar der Industrie- und Handelskammer Pfalz. Lassen Sie Ihre Geschäftsidee von Fachleuten abklopfen, stellen Sie Fragen und klären Sie, ob Sie weitergehende Beratung benötigen.

Schritt 4: Businessplan anfertigen

Nun geht es an den Businessplan – und den sollten Sie selbst anfertigen. Notieren Sie Ihre Qualifikationen, beschreiben Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, skizzieren Sie ebenso Ihre potenziellen Kunden und ihre Mitbewerber. Zu welchen Preisen wollen Sie was anbieten, sind Werbemaßnahmen geplant, wie erfolgt der Vertrieb? Auch der Standort ihres Start-ups und gegebenenfalls Ihre Personalplanung gehören in den Businessplan.

Schritt 5: Benötigtes Startkapital ermitteln

Welches Startkapital benötigen Sie, um Ihre Geschäftsidee in die Tat umzusetzen? Welche Kosten fallen an – beispielsweise für Material, Büroausstattung, Mietkaution, Umbauten und Personal? Wie hoch sind die laufenden Kosten, wie groß muss der finanzielle Puffer sein, um etwaige Anlaufschwierigkeiten zu überbrücken? Reichen Ihre kalkulierten Einnahmen, um alle Ihre Kosten zu decken – die betrieblichen wie auch privaten?
Schritt 6: Startkapital beschaffen

Welche Summe können Sie selbst in Ihr Start-up investieren, wie viel Geld benötigen Sie darüber hinaus? Können Sie sich privat Geld leihen, wie sind die Konditionen für einen Bankkredit? Gibt es Förderprogramme, auf die Sie zugreifen können? Nach Abschluss Ihrer Recherche erstellen Sie einen detaillierten Finanzierungsplan.

Schritt 7: Selbstständigkeit anmelden

Nun melden Sie Ihre Selbstständigkeit beim Gewerbeamt an oder beantragen beim Finanzamt Ihre Steuernummer für eine freiberufliche Tätigkeit. Ob darüber hinaus gehende Nachweise, Zulassungen oder Genehmigungen erforderlich sind, erfahren Sie von der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.

Schritt 8: Versicherungen und Altersvorsorge

Schließen Sie die Versicherungen ab, die Sie für sich persönlich und Ihr Start-up benötigen – um finanzielle Risiken etwa durch Schäden wie Einbruch oder Feuer abzusichern. Vernachlässigen Sie auf keinen Fall Ihre private Altersvorsorge – für Selbstständige ist sie besonders wichtig.

Lassen Sie sich auch hier von Fachleuten beraten, idealerweise von Experten, die auf die ganzheitliche Finanzberatung von Existenzgründern und Selbstständigen spezialisiert sind – wie die Berater von Horbach.

Horbach ist ein seit 1983 in der Beratung von Akademikern und anspruchsvollen Privatkunden tätiger Finanzdienstleister.  Mehr von Horbach gibt’s hier.

Schritt 9: Steuerberater konsultieren

Wenn Sie Ihre Gründung offiziell angemeldet haben, werden Sie schon bald Post vom Finanzamt bekommen – in Form des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Anhand Ihrer Angaben zu Ihren avisierten Umsätzen ermittelt die Behörde ihre ersten steuerlichen Forderungen.

Suchen Sie sich einen Steuerberater, dem Sie nicht nur fachlich vertrauen, sondern auch sympathisch finden. Lassen Sie sich über Ihre steuerlichen Pflichten aufklären, über die erforderliche Buchführung und den von Ihnen anzufertigen Jahresabschluss. Schludern Sie nicht bei den Steuern; hat das Finanzamt Sie erst einmal auf den Kieker, kann es ganz schön nerven!

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