Traunstein – Im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling, bei dem im Februar 2016 zwölf Menschen starben, ist der Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Das Landgericht Traunstein befand den Angeklagten der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig.
Der Mann hatte zu Prozessbeginn gestanden, dass er kurz vor dem Unglück trotz einen Verbots ein Spiel auf seinem Handy gespielt hatte.
Bei dem Unglück waren zwei Personentriebzüge bei Bad Aibling frontal zusammengestoßen. Neben den zwölf Todesopfern wurden 85 Menschen zum Teil schwer verletzt. (dts Nachrichtenagentur)
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