Kreis Germersheim – Informativ und übersichtlich, gespickt mit Wissenswertem, so kommt er daher, der neue Abfall-Ratgeber der Kreisverwaltung Germersheim.
Was gehört in welche Abfalltonne, welche Tonnengrößen gibt es oder was kann man beispielsweise bei Müllübermengen oder „riechenden“ Biomülltonnen machen, das sind nur einige der Themen der Abfallfibel. Auch das inzwischen äußerst umfangreiche Gebiet Sperrmüll wird mit allen aktuellen Neuerungen, wie z.B. Sperrmüll auf Abruf, Expressabfuhr, Raustrage-Service oder Elektrogeräte-Mitnahme ausführlich behandelt.
Ob Wertstoffhöfe, Entsorgungspartner, Spezialannahmestellen für bestimmte Abfälle und nicht zuletzt die Ansprechpartner der Abfallwirtschaft in der Kreisverwaltung: Äußerst hilfreich sind die zahlreichen Anschriften mit Telefon- und Faxnummern, sowie E-Mail-Adressen und Öffnungszeiten.
Ein eigenes Kapitel wird dem Bereich „Was tun bei Um-, Einzug“ sowie dem Tonnentausch und Gebührenbescheid gewidmet.
Das umfangreiche und bewährte „Abfall A-Z“ am Ende der Broschüre, das nochmals deutlich erweitert wurde, lotst den Benutzer schnell zur gewünschten Fragestellung.
Die vorhergehende Abfallbroschüre war schon eine Weile vergriffen. Außerdem hatte sich seither im Abfallbereich Vieles geändert, nicht zuletzt durch die neu geschlossenen Verträge im letzten Jahr.
Dieser Abfall-Ratgeber mit einer Auflage von 70. 000 Exemplaren ist für ca. vier Jahre konzipiert. Danach soll er aktualisiert werden.
Die Informationen, die sich schneller ändern könnten, wie beispielsweise die aktuellen Müllgebühren, wurden bewusst nicht in diesen Ratgeber aufgenommen. Diese sind im Internet zu finden.
Trotz des Themas ist der Abfall-Ratgeber alles andere als eine „trockene“ Broschüre. Mit Witz, Kontrasten und teilweise comicartigen Einlagen ist diese Broschüre ein recht lebendiges Nachschlagewerk, das die Verwaltung in bewährter Zusammenarbeit mit der Agentur Ute Ziegler Kommunikationswerkstatt umgesetzt hat.
Der Abfall-Ratgeber des Landkreises Germersheim wird in der 25. Kalenderwoche zusammen mit dem Amtsblatt, Heimatbrief oder Stadtanzeiger an jeden Haushalt verteilt. Sollte jemand keinen bekommen, ist er auch ab der 26. Woche bei den Verbandsgemeindeverwaltungen und Städten sowie der Kreisverwaltung erhältlich. (red)

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