Berlin – Die Wirtschaftsverbände laufen Sturm gegen Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Großelternzeit. Der Gesetzentwurf von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sieht vor, dass künftig neben Eltern auch die Großeltern eine berufliche Auszeit von bis zu drei Jahren nehmen können.
Der Anspruch auf Großelternzeit sei überflüssig, heißt es in einer Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).“Er belastet die Unternehmen unangemessen“. In die gleiche Kerbe haut auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA): Einer Ausweitung der Elternzeitregelung auf Großeltern „bedarf es nicht“. Der DIHK bemängelt, dass künftig sechs Personen statt wie bisher zwei Anspruch darauf haben, dass der Arbeitsplatz freigehalten werden muss. „Auf die Unternehmen kämen damit zusätzliche Bürokratiekosten und ein erheblicher organisatorischer Mehraufwand zu“, beklagt der Verband.
Der DIHK wirft Schröder vor, die Kosten der Großelternzeit für die Wirtschaft mit 57,9 Millionen Euro jährlich unrealistisch niedrig anzusetzen. „Gerade ältere Arbeitnehmer sind oftmals hochspezialisierte Wissensträger, die in einem Unternehmen nicht ohne weiteres zu ersetzen sind“, argumentiert der Wirtschaftsverband. Der Verband der Metall- und Elektroindustrie Gesamtmetall stellt der Familienpolitik der Bundesregierung insgesamt ein schlechtes Zeugnis aus. „Die Politik hat flächendeckende Kinderbetreuungsmöglichkeiten versprochen und das Versprechen nicht gehalten“, sagte Gesammetall-Präsident Rainer Dulger.
Nun versuche die Politik zum einen, mit dem Betreuungsgeld und der Großelternzeit den Betreuungsbedarf zu senken, und zum anderen, mit der Schaffung weiterer Teilzeitansprüche die Organisation auf die Unternehmen abzuwälzen, monierte der Verbandschef. „Die vorgeschlagene Großelternzeit führt im Extremfall dazu, dass nach Geburt eines Kindes drei Personen – Mutter, Vater, Großeltern – Anspruch auf Erziehungszeiten haben. Das ist wenig sinnvoll“, sagte Dulger. Schröder plant die Großelternzeit noch in dieser Legislaturperiode einführen. Der Anspruch auf bis zu drei Jahre Großelternzeit soll ungeachtet vom Alter und der beruflichen Situation der Eltern bestehen. Das Recht auf Freistellung und Kündigungsschutz soll zudem auch dann gelten, wenn parallel die Eltern eine Auszeit nehmen. (dts Nachrichtenagentur)

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