Neustadt-Mußbach. Die untere Immissionsschutzbehörde weist darauf hin, dass noch bis Ende dieser Woche, Freitag, 18. März, Einwendungen gegen den Antrag der Firma Juwi auf Errichtung zweier Windkraftanlagen in der Gemarkung Mussbach nordöstlich des Mussbacher Baggerweihers beziehungsweise südlich der Autobahnabfahrt Deidesheim schriftlich oder zur Niederschrift bei der Umweltabteilung der Stadt Neustadt erhoben werden können.
Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb zweier Windenergieanlagen des Typs VESTAS V126 mit einer Nennleistung von 3.300 kW, einer Nabenhöhe von 149 Metern und einem Rotordurchmesser von 126 Metern (Gesamthöhe somit 212 Meter). Die Inbetriebnahme des Windparks ist für das Jahr 2017 vorgesehen.
Wer dagegen Einwendungen erheben möchte, kann dies noch diese Woche unter folgender Adresse tun, wobei entsprechende Einwendungen auch tatsächlich bis Freitag dort eingegangen sein müssen (Poststempel 18. März reicht nicht):
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Umweltabteilung, Zimmer 45, Hindenburgstraße 9 a, 67434 Neustadt an der Weinstraße.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungsschreiben an den Antragssteller zur Stellungnahme weitergegeben werden. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift vor der Bekanntmachung unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die Umweltabteilung weist außerdem darauf hin, dass in der Stadtratssitzung am 15. März im öffentlichen Teil unter TOP 15 über den aktuellen Sachstand zum Thema Windpark Mussbach berichtet werden soll.
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Neustadt , Fraktionsvorsitzender
Kurt Werner gibt eine Stellungnahme zum Stand der Windkraftanlagen-Diskussion in Neustadt ab.
„Der von der Verwaltung verursachte Verfahrensfehler ist sehr ärgerlich. Wir Grünen wären im heiß umkämpften Strommarkt den Neustadter Stadtwerken auch im Interesse der Neustadter Bürger gerne entgegengekommen.
An unserer Meinung, den angedachten Bau der beiden Windkrafträder unvoreingenommen auf Wirtschaftlichkeit, Durchführbarkeit und Umweltverträglichkeit zu prüfen, hat sich nichts geändert. Ständige Attacken und Polemiken der Windkraftgegner wie der überzogene Begriff „Windpark“ waren und sind da völlig daneben.
Wir wollen aus Kosten-und Umweltgründen von der atomaren und fossilen Stromerzeugung schnellstens weg. Dazu gehört es dann aber auch sich den alternativen Möglichkeiten der Stromerzeugung, wo diese sinnvoll erscheinen, nicht zu verweigern. Die „Energiewende“ wird weitergehen.
Wir haben jedoch immer betont, dass auch die Grünen noch keinen Beschluss zum endgültigen Bau der beiden Windkrafträder in Neustadt gefasst haben, sondern das Ergebnis der Prüfung erst bewerten wollten.
Durch den Patzer der Verwaltung haben sich nun jedoch die Rahmenbedingungen für eine geordnetes kommunales Genehmigungsverfahren verschoben. Es macht nun wenig Sinn schon aus Zeitgründen (Senkung der EEG Zulage zum nächsten Jahr) Sinn in kürzester Frist das Verfahren komplett neu aufzurollen.
Jetzt werden die kommenden gesetzlichen neuen Bestimmungen (kommende Bundesgesetzgebung) auschlaggebend werden. Ich wage schon heute die Behauptung, dass sich die Windradgegner mit ihrer überzogenen Aktion keinen Gefallen erwiesen haben und Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung sich dann leichter durchsetzen lassen werden.“ (red)
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