Sonntag 9.November 2025

Wichtig bei Überweisungen an den Landkreis Südliche Weinstraße: Ab sofort immer Empfängernamen angeben

8. Oktober 2025 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße

Symbolfoto: Unsplash/Eduardo Soares

Landkreis Südliche Weinstraße – Seit dem 5. Oktober 2025 gilt bundesweit eine neue Regelung im Zahlungsverkehr: Banken und Sparkassen prüfen nun bei jeder Überweisung, ob Empfängername und IBAN übereinstimmen.

Auch Zahlungen an den Landkreis Südliche Weinstraße sind davon betroffen. Die Kreisverwaltung weist deshalb darauf hin, bei Überweisungen von Gebühren oder Rechnungen den Empfänger immer korrekt mit „Landkreis Südliche Weinstraße“ anzugeben. Das gilt auch für Abfallgebühren des Eigenbetriebs WertstoffWirtschaft (EWW). Deren Zahlungen sind an die IBAN DE58 5485 0010 0000 0018 34 zu richten.

Fehlerhafte Angaben führen dazu, dass Banken eine Warnung ausgeben, auch bei bestehenden Daueraufträgen, die bisher problemlos durchgingen. Wer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss hingegen nichts ändern.

Die bisherigen Bankverbindungen des Landkreises bleiben unverändert bestehen:

  • Sparkasse Südpfalz, IBAN: DE07 5485 0010 0000 0105 12

  • VR Bank Südpfalz, IBAN: DE45 5486 2500 0000 7861 79

  • VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau, IBAN: DE51 5489 1300 0063 1708 01

Die neue Überprüfung, international bekannt als Verification of Payee, soll den Zahlungsverkehr sicherer machen und Betrugsfälle verhindern.

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