
Die Stadt Landau argumentiert, dass durch die nicht-integrierte Lage des Fachmarktzentrums in Rohrbach die umliegenden Städte in ihren zentralen Funktionen geschwächt würden.
Foto: Stadt Landau
Rohrbach/Landau – Mit Urteil vom 2. Juni hat das Verwaltungsgericht Neustadt eine Entscheidung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße aufgehoben, mit der ein Bauvorbescheid für das Fachmarktzentrum Rohrbach verlängert worden war.
Damit kann das Fachmarktzentrum zunächst nicht mehr auf dieser Grundlage erweitert werden. Geklagt hatte die Stadt Landau in der Pfalz. Sie führte an, dass gemäß den landesplanerischen Vorgaben ein Fachmarktzentrum am Standort Rohrbach unzulässig sei und durch dessen nicht-integrierte Lage die umliegenden Städte in ihren zentralen Funktionen geschwächt würden.
Das Verwaltungsgericht hat nun der Klage stattgegeben und auch bestätigt, dass die Nachbargemeinden am Verfahren zu beteiligen und ihre Interessen zu berücksichtigen seien, was laut Stadt Landau bislang nicht geschehen ist.
In einer ersten Stellungnahme begrüßt OB Thomas Hirsch das Urteil. Er äußert sich zuversichtlich, dass bei Berücksichtigung der Interessen der umliegenden Kommunen und damit auch der landesplanerischen Vorgaben der Landkreis erneute Erweiterungen des Fachmarktzentrums nicht mehr genehmigen werde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil können der Landkreis, die Gemeinde Rohrbach und der Betreiber des Fachmarktzentrums die Zulassung der Berufung beantragen.

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