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Verifizierung von Prepaid-SIM-Karten – wie funktioniert das eigentlich?

12. Oktober 2017 | Kategorie: Internet & Smartphones, Ratgeber, Smartphones & Apps, Vermischtes
Prepaid-Karten für Smartphones erfreuen sich großer Beliebtheit - doch die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich etwas verändert. Foto: : © PublicDomainPictures (CC0-Lizenz) / pixabay.com

Prepaid-Karten für Smartphones erfreuen sich großer Beliebtheit – doch die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich etwas verändert.
Foto: : © PublicDomainPictures (CC0-Lizenz) / pixabay.com

Nicht jeder wünscht sich einen festen Handyvertrag, sondern nutzt noch immer die SIM-Cards der Prepaid-Variante.

Sie sind einfach zu handhaben und es ist leicht, das Budget im Auge zu behalten. Ist es aufgebraucht, können zwar noch Anrufe und SMS empfangen werden, selbst zu telefonieren, ins Internet zu gehen oder auch eine SMS zu verschicken, funktioniert nicht mehr.

Heute bieten die Prepaidkarten wesentlich mehr und Nutzer können auf Tarife setzen, die die Nutzung des Internets ermöglicht. Allerdings ist es nicht so, als dass die Karten einfach ins Handy eingelegt werden. Sie müssen, zumindest in Deutschland, verifiziert werden. Was das bedeutet und wie das geht, zeigt dieser Beitrag.

Die rechtliche Seite

Seit dem 1. Juni 2017 müssen beim Kauf alle Prepaid-SIM-Karten verifiziert werden. Dies hängt unweigerlich mit Straftaten und der Terrorgefahr zusammen, da in beiden Fällen oft Prepaid-Karten genutzt werden, deren Besitzer bislang nicht oder nur schwer nachzuverfolgen war.

Es geht also im Folgenden um:

–  Nachweis – der Käufer der Karte muss per Ausweis, Reisepass oder auch Aufenthaltserlaubnis nachgewiesen werden. Wo es bislang genügte, einfach eine Adresse und den Namen anzugeben, ist jetzt ausgeschlossen.

–  Verhinderung von Straftaten – da immer wieder Prepaid-Handys für Straftaten genutzt wurden, ist diese Vorgehensweise notwendig.

–  Aufladen alter Prepaid-SIM-Karten – alte Handys brauchen nicht mehr nachträglich registriert und verifiziert werden, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass dies bereits beim Kauf gemacht wurde.

–  Laufzeitverträge – wer einen Laufzeitvertrag abschließt, muss ebenfalls nicht verifizieren. Durch den Abschluss wird ohnehin eine Schufa-Abfrage durchgeführt und die Angaben geprüft.

Wie funktioniert so eine Verifizierung genau?

Jetzt gibt es natürlich Fragen, wie die Verifizierung abläuft. Schließlich ist das ein ungemeiner Aufwand, nicht wahr? Generell ist es aber gar nicht so schwer:

–  Kauf neuer SIM-Karten – anstatt einfach nur eine Adresse und einen Namen anzugeben, muss der Reisepass, Personalausweis oder auch die Aufenthaltsbestätigung vorgelegt werden. Der Verkäufer notiert diese Adress- und Namensangaben und gibt sie an den Mobilfunkanbieter weiter, den der Käufer ausgewählt hat.

–   Aufladung – hier ist keine Verifizierung notwendig.

–  Aufladung in Supermärkten – Kassierer haben schon aus Zeitgründen nicht die Möglichkeit, die Angaben zu notieren und zu überprüfen.

In diesem Fall wird der Kauf der Karte über das Video-Ident-Verfahren durchgeführt. Dies geschieht im Zuge der telefonischen oder schriftlichen Übermittlung des Aufladecodes an den Mobilfunkbetreiber. Die Video-Verifizierung kann einfach über das Smartphone oder einer anderen Internetkamera durchgeführt werden. Der Ausweis wird nun schlichtweg vor die Kamera gehalten und die Mitarbeiter des Mobilfunkanbieters überprüfen die Daten per Computer.

Ob diese Vorgehensweise tatsächlich sinnvoll ist, wird noch angezweifelt. Zumal im Ausland oftmals keine Pflicht herrscht, sodass die Prepaid-SIM-Karte durchaus dort gekauft werden und das Handy weiterhin anonym genutzt werden kann.

Auch entsteht beim Kauf ein erhöhter Aufwand. Ebenfalls schlagen Datenschützer Alarm, da nun mal weitere Daten der Kunden aufgenommen werden – und dies bei einem Hackerangriff durchaus ein Problem sein kann. Gleichfalls können gestohlene Geräte weiterhin für Straftaten benutzt werden – und die Besitzer belangt werden, obwohl sie unschuldig sind.

Was ist dabei zu beachten?

Durch die Verifizierungspflicht wird es allgemein schwieriger und zeitaufwendiger eine Prepaid-SIM zu erhalten. Zudem müssen Käufer unbedingt auf folgende Punkte achten:

–  Amtliches Dokument mitführen – ob hier der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt wird, ist unerheblich. Beide Dokumente lassen sich klar zuordnen.

–  Personen ohne deutschen Ausweis – natürlich halten sich in Deutschland auch Personen auf, die keinen Personalausweis besitzen oder, falls sie aus der EU stammen, keinen Reisepass für die Einreise benötigten. In diesem Fall kann die Identität über die Aufenthaltserlaubnis bestätigt werden. Eine feste Meldeadresse ist ebenfalls notwendig.

–  Verlust des Handys/der Prepaid-Karte – wer das Handy verliert, sollte unbedingt direkt eine Anzeige aufgeben und den Anbieter informieren. Hier ist es gut, wenn der polizeiliche Aufnahmebogen vorgelegt wird. Wer dies verpasst könnte im Fall einer Straftat, bei der das Handy geortet oder gefunden wird, der tatsächliche Eigentümer belangt werden.

–  Ausweisverlust – auch hier gilt: Den Verlust direkt melden, damit dieser nicht für Straftaten genutzt werden kann. Die Meldung kann bei der Polizei erfolgen – oder direkt im Bürgeramt bei der Beauftragung einer neuen Ausweiserstellung.

–  Video-Identifizierung – wer dies nicht wünscht, sollte das Handy direkt bei einem Händler kaufen. Das gilt ebenfalls für die Prepaid-Karte.

–  Post-Ident-Verfahren – manche Anbieter erlauben das sogenannte Post-Ident-Verfahren. In diesem Fall wird die Prepaid-Karte verschickt, ist aber gesperrt, bis der Besitzer identifiziert ist. Bei diesem Verfahren wird der Personalausweis oder ein anderes Dokument dem Postboten vorgelegt, der die Daten notiert. Erst, wenn die Daten geprüft werden, ist die Aufladung und Nutzung der Prepaid-Karte möglich. Alternativ können sich Käufer in einer Poststelle ausweisen. Hier geht die Überprüfung der Daten durch den Internetanschluss oft deutlich schneller.

Letztendlich bleibt abzuwarten, ob die Verifizierungspflicht tatsächlich Erfolg hat. Denn durch die Möglichkeit, Karten im Ausland zu kaufen und diese durch das Roaming mühelos in anderen Ländern zu benutzen, entsteht eine Sicherheitslücke. Dennoch ist der Hintergedanke recht verständlich, da bei den Attentaten in Brüssel ein unregistriertes Handy genutzt wurde.

Eine weitere Sicherheitslücke bieten die Handys und SIM-Karten, die bereits vor der Gesetzesänderung erworben wurden. Zwar gab es eine Empfehlung, die Daten des Käufers aufzunehmen, dies geschah aber nicht in allen Fällen. Zudem wurden die Daten nicht überprüft, so dass durchaus eine falsche Adresse und ein falscher Name angegeben wurden.

Es bleiben also weiterhin SIM-Karten im Umlauf, deren Besitzer nicht bekannt ist und die höchstens geortet werden können.

Verifizierung von Prepaid-Karten ist ganz einfach. © Monoar (CC0-Lizenz) / pixabay.com

Verifizierung von Prepaid-Karten ist ganz einfach.
© Monoar (CC0-Lizenz) / pixabay.com

Fazit – einmal verifizieren, dann nutzen

Ganz so einfach ist es also nicht mehr, eine Prepaid-SIM-Karte zu nutzen. Käufer müssen ihre Dokumente dabeihaben, wobei der Führerschein nicht zur Prüfung genügt. Welchen Weg jeder für die Verifizierung nutzt, ist ihm überlassen.

Einige Mobilfunkkonzerne arbeiten bereits an einer Lösung, die über das Internet oder den Anruf bei dem Mobilfunkkonzern funktioniert. Hier wäre es beispielsweise möglich, die Personalausweisnummer anzugeben.

Grundsätzlich gibt das neue Gesetz nur eine scheinbare Sicherheit. Experten vermuten bereits, dass ein Schwarzmarkt entsteht.

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