Freitag, 19. April 2024

Verfassungsschutz überprüft neu eingestellte Mitarbeiter

2. Dezember 2016 | Kategorie: Nachrichten, Politik
Foto: dts Nachrichtenagentur

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Berlin  – Nach der Enttarnung eines mutmaßlichen Islamisten überprüft das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) offenbar sämtliche neu eingestellten Mitarbeiter der vergangenen Jahre.

Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf Mitarbeiter der Behörde.

Die turnusgemäße Prüfung der Angestellten des BfV sei „anlassbezogen“ vorgezogen worden. Insbesondere Mitarbeiter, die seit der vor zwei Jahren gestarteten Job-Initiative des Amtes über Stellenanzeigen in Zeitungen angeheuert wurden, würden jetzt einer „großen Sicherheitsüberprüfung“ unterzogen.

Dies schließe etwa die Befragung der Familien und des Umfelds der Mitarbeiter ein.

Innenministerium plant seit Jahren Verbesserung von Sicherheitsüberprüfungen

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat offenbar bereits vor Jahren einen fast hundert Seiten starken Gesetzentwurf ausgearbeitet, mit dessen Hilfe die Überprüfungen von Personal für Sicherheitsbehörden verbessert werden soll. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.

Eine wesentliche Neuerung des aus den Jahr 1994 stammenden Gesetzes soll darin bestehen, dass das Überprüfen der Aktivitäten von Bewerbern im Internet, etwa in sozialen Netzwerken oder auf einer eigenen Homepage, künftig zu einer Standardmaßnahme werden soll.

Das Innenministerium hatte bereits im Jahr 2012 eine Novellierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes angestoßen, nachdem man die Notwendigkeit erkannt hatte, die Internetaktivitäten von Bewerbern zu überprüfen. Weil die Legislaturperiode aber im Jahr darauf endete, kam es nicht mehr zu einer Novelle.

Der jetzige Entwurf ist nach Angaben aus dem Bundesinnenministerium „in den letzten Abstimmungen“. Das heißt, er könnte noch in diesem Jahr, vermutlich aber jedenfalls in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Nach der Enttarnung des mutmaßlichen Islamisten waren zwar die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) des Bundestages von der Regierung über den konkreten Fall informiert worden. Auch debattierten die Parlamentarier über mögliche Konsequenzen. Von dem Gesetzentwurf war aber zunächst nicht die Rede.

Nachdem er von dem Gesetzentwurf erfahren hatte, zeigte sich der Vorsitzende des PKGr, Clemens Binninger (CDU), zuversichtlich, dass man bald zu einer Einigung kommen werde: „Da Konsens besteht zwischen den Innenpolitikern der Koalitionsparteien, ist es sehr wahrscheinlich, dass es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Einigung kommt“, sagte Binninger.

(dts Nachrichtenagentur/red)

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