
Immer noch am besten: Maske, Abstand und Hygiene.
Foto: Pfalz-Express
Vom Kaugummi über die angebliche Anti-Corona-Lampe bis zur antiviralen Mundspülung: Seit Beginn der Corona-Pandemie werden vor allem im Internet vermeintliche Wundermittel gegen das Sars-CoV-2-Virus angepriesen.
„Es überrascht uns immer wieder, wie dreist manche Anbieter versuchen, die Angst der Menschen vor dem Virus zu Geld zu machen“, so Ann-Katrin Ortmüller von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Umso wichtiger ist es, wachsam zu bleiben und diesem Treiben mit juristischen Mitteln etwas entgegen zu setzen.“ Im gemeinsamen Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ haben die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mehrere Anbieter erfolgreich abgemahnt. Eine Klage läuft.
Mehrere Anbieter erfolgreich abgemahnt
Der hessische Anbieter von „Unizink 50“ hatte sein Arzneimittel unter anderem damit angepriesen, es könne „das Eindringen der Viren in Körperzellen verhindern“. Die österreichischen Betreiber der Webseite Vitamin-D-Ratgeber.de warben aufgrund der Angst der Verbraucher vor einem schweren Covid-19-Verlauf für ein Vitamin-D-Produkt, das als Arzneimittel zugelassen war.
Der bayrische Anbieter einer LED-Lampe namens „BIOVITAE“ warb mit der unzulässigen Behauptung, die Strahlen würden „bis zu 99,8 Prozent“ der Coronaviren in der Luft im Bereich des Lichtkegels reduzieren. Alle genannten Anbieter haben nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW Unterlassungserklärungen abgegeben und dürfen die Werbung so nicht wiederholen.
Gerichtsurteil gegen Hersteller einer Mund-und Rachenspülung erwartet
Im Lauf der Pandemie gab es immer wieder Gerüchte, antivirale Mundwässer könnten vor einer Corona-Infektion schützen. Auch die Mund- und Rachenspülung „Linola sept“ wurde im Internet mit Aussagen beworben wie „Das Risiko einer Tröpfchenübertragung der Coronaviren wird verringert“. Aus Sicht der Verbraucherzentralen und anderer Wettbewerbsverbände ein klarer Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Weil der Hersteller des Medizinprodukts, die Dr. August Wolff GmbH & Co. KG, die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnete, läuft aktuell ein Klageverfahren vor dem Landgericht Bielefeld. Die Entscheidung wird Ende April erwartet.
Abmahnungen gegen weitere „Anti-Corona-Produkte“
„COVIDGUM“ und „PulmoVir immun“ – hinter diesen Produktnamen verbergen sich ein als Medizinprodukt auf den Markt gebrachtes Kaugummi sowie ein Nahrungsergänzungsmittel. Aufmerksame Verbraucher meldeten dem Projekt „Faktencheck-Gesundheitswerbung“, dass für diese beiden Produkte in Zusammenhang mit dem Corona-Virus geworben wurde. Die Anbieter der Produkte erhielten von den Verbraucherzentralen eine Abmahnung und haben die beanstandeten Werbeaussagen mittlerweile entfernt.
Hintergrund
Je nach Produktkategorie verbietet sich die Werbung mit einem Corona-Bezug aus unterschiedlichen Rechtsgründen: Nach §12 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz ist das Versprechen einer Verhütung oder Linderung von COVID-19 bei Arzneimitteln und Medizinprodukten verboten. Bei Nahrungsergänzungsmitteln gilt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung, die einen Krankheitsbezug in der Werbung generell untersagt. Sonstige irreführende Werbeversprechen – etwa für eine vermeintliche Anti-Corona-Lampe – sind nach § 5 UWG unzulässig, wenn sie nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen.
Irreführende Werbung können Verbraucher dem Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ über das Kontaktformular melden.
Weiterführende Infos und Links:
Mehr zu Falschinformationen über Covid-19 unter
https://www.faktencheck-gesundheitswerbung.de/node/54475
Mehr zu Corona: Covid-19, die Folgen und Ihre Rechte:
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