
Symbolbild: dts. Nachrichtenagentur
Die Umlage für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) wird im Jahr 2021 von 6,756 auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde sinken. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz müssten Kunden daher im günstigsten Fall von ihrem Anbieter über eine Strompreissenkung zum 1. Januar informiert werden. Zu rechnen ist nach Erfahrung der Verbraucherschützer aber eher mit Preiserhöhungen. Preise zu vergleichen, ist also ratsam.
„Die EEG-Umlage macht einen erheblichen Teil des Strompreises in Deutschland aus“, betont Max Müller, Fachberater Energierecht der Verbraucherzentrale. Er empfiehlt Kunden, die Kündigungsfristen ihrer Stromverträge zu überprüfen. Für eine ordentliche Kündigung können die Fristen bis zu drei Monate betragen. Im Falle einer Preiserhöhung haben Kunden jedoch ein Sonderkündigungsrecht, auf das der Versorger hinweisen muss.
„Ärgerlicherweise argumentieren die Anbieter auffällig häufig nur mit den steigenden Bestandteilen des Strompreises, um geplante Strompreiserhöhungen zu rechtfertigen“, so Müller. „Allerdings haben einige Anbieter auch begonnen, die gesunkenen Preisbestandteile an die Kunden weiterzugeben. Ein Wechsel kann sich für Verbraucher also auszahlen.“
Für weitere Informationen und Terminvereinbarung
Fragen rund um Strom- und Gasrechnungen, Energieverträge und Vertragsbedingungen beantworten die Energierechtsberater der Verbraucherzentrale. Die Beratung kostet derzeit wegen der reduzierten Mehrwertsteuer 17,55 Euro.
Eine Beratung zum Wechsel des Strom- und Gasversorgers kostet bis zum Jahresende 4,85 Euro. Eine Terminvereinbarung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 60 75 600 ist erforderlich oder alternativ per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp. Die Anschriften der Beratungsstellen sind unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratungsorte-rlp zu finden.

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