Mittwoch 22.April 2026

Union verteidigt Auslands-Genehmigungspflicht

6. April 2026 | Kategorie: Nachrichten, Politik

Thomas Erndl
Foto: dts Nachrichtenagentur

Der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Erndl (CSU), hat die Kritik an der Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte von Männern unter 45 Jahren zurückgewiesen. „Es ist nicht so dramatisch, wie teilweise dargestellt“, sagte er dem Nachrichtenportal Politico.

Nach § 3 des Wehrdienstgesetz sind Wehrpflichtige – also männliche deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren, für die die Wehrpflicht nach dem Wehrpflichtgesetz weiterhin gilt, auch wenn sie derzeit ausgesetzt ist – verpflichtet, sich beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr abzumelden, wenn sie sich länger als drei Monate im Ausland aufhalten

Die Regelung sei Teil des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes und diene der sicherheitspolitischen Vorsorge. „Mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz haben wir die Wehrerfassung wieder eingeführt und an verschiedenen Stellen Vorsorge für den Fall getroffen, dass wir zu einer Wehrpflicht zurückkehren“, so Erndl. Dazu gehöre auch, dass längere Auslandsaufenthalte „grundsätzlich angezeigt bzw. genehmigt werden müssen“.

Zugleich sagte Erndl, dass sich an der Freiwilligkeit nichts ändere: „Der Wehrdienst in Deutschland ist weiterhin freiwillig. Damit kann die Genehmigungspflicht entweder zu einer Meldepflicht werden oder man setzt die Genehmigung grundsätzlich voraus, sodass der Aufwand für betroffene Bürger minimal sein wird.“

Die Debatte sei dennoch Ausdruck einer notwendigen Anpassung an die Sicherheitslage. „Richtig ist aber auch: Eine funktionierende Wehrerfassung ist ein zentraler Bestandteil unserer sicherheitspolitischen Vorsorge. Wenn wir als Gesellschaft für unsere Sicherheit einstehen wollen, müssen wir dafür die organisatorischen Grundlagen schaffen.“ (dts Nachrichtenagentur / red)

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