Bei kriminellen Handlungen soll künftig auch gleich der Führerschein weg sein.
Foto: Helene Souza / pixelio.de
Berlin – Union und SPD wollen Gesetzesbrecher effektiver vor Straftaten abschrecken: Der Führerschein soll künftig auch dann eingezogen werden können, wenn ein Fall von Alltagskriminalität wie zum Beispiel Diebstahl vorliegt.
Darauf haben sich die Parteien in den Koalitionsverhandlungen in der Arbeitsgruppe Inneres und Justiz geeinigt. In der schriftlich festgehaltenen Vereinbarung heißt es: „Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen.“
Bisher kann ein Fahrverbot nur dann erteilt werden, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder bei Verletzung von Pflichten eines Fahrers begangen wurde. Die Union hat sich nun in den Verhandlungen mit den Sozialdemokraten dafür eingesetzt, dies zu ändern.“
Wir wollen den Instrumentenkasten der strafrechtlichen Sanktionen erweitern, um flexibler auf einzelne Täter einzugehen“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Günter Krings (CDU), der „Welt“. „Die fühlbare Einschränkung der Mobilität kann eine wirksamere Sanktion als eine Geldstrafe bedeuten, auf der anderen Seite ist sie weniger schwerwiegend als die Haftstrafe.“
Der Innenexperte der CSU im Bundestag, Hans-Peter Uhl, ergänzte: „Wir wollen möglichst früh kriminelle Karrieren stoppen. Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis treffen wir die Heranwachsenden, die gerade die Freiheit der eigenen Mobilität erleben, empfindlich und regen zum Nachdenken an.“
Der SPD-Innenexperte Michael Hartmann verweist darauf, dass dieses Thema nicht auf dem „Wunschzettel“ seiner Partei in den Verhandlungen gestanden habe. Jedoch: „Uns Deutschen ist das Auto und das Fahren heilig“, sagte Hartmann. „Eine solche Strafe kann belehrender wirken als eine Geldstrafe.“
Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, findet, es werde „höchste Zeit“, dass die Richter diese Sanktionsmöglichkeit bekommen, schließlich hätten sich solche Leute als „charakterlich ungeeignet“ für das Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.
„Insbesondere bei jungen Menschen, bei denen das Fahren auch Statussymbol ist, kann eine solche Sanktion Eindruck machen“, sagte Wendt. Bisher gelte: Wer Geld habe, zahle seine Geldstrafen aus der Portokasse. (dts Nachrichtenagentur)

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