Berlin – Die Debatte um das Asylpaket II hält auch nach der Einigung zum Familiennachzug zu minderjährigen Flüchtlingen an.
Im Laufe des Abstimmungsprozesses zu den geplanten Gesetzesänderungen wurden offenbar weitere Punkte verschärft. Der Ruf nach Nachbesserungen wird immer lauter.
So bestätigte das unionsgeführte Bundesinnenministerium jetzt in einer Antwort auf eine kurzfristige Anfrage des Grünen-Abgeordneten Volker Beck, dass die beschlossene zweijährige Wartefrist beim Familiennachzug selbst für Flüchtlinge gelten soll, die arbeiten und den Lebensunterhalt ihrer Familien allein bestreiten könnten.
„Auch diese Verschärfung hätte die SPD niemals mittragen dürfen“, sagte Beck dem „Tagesspiegel“. Solche Regelungen wirkten entmutigend und machten die Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge zweifellos weniger attraktiv.
Das SPD-geführte Justizministerium steht indes zu der Veränderung. Anders als beim Streit um die minderjährigen Flüchtlinge sei sie von den Parteivorsitzenden der Koalition vereinbart worden, sagte der Sprecher von Justizminister Heiko Maas.
Doch in der SPD gibt es nach wie vor Widerstand. „Ich werde einer Einschränkung des Familiennachzugs zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern bei Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz nicht zustimmen“, sagt beispielsweise die Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Ute Finckh-Krämer. „Und ich bin nicht die Einzige in der Fraktion, die Bauchschmerzen hat.“
Auch der SPD-Menschenrechtsexperte Frank Schwabe ist „nicht bereit, bestimmte menschenrechtliche Standards aufzugeben.“ (dts Nachrichtenagentur)

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