
Der Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2017 der Stadt Landau wurde jetzt der Öffentlichkeit vorgestellt. Er sieht im Ergebnishaushalt ein Defizit von 11,3 Millionen Euro vor – rund 940.000 Euro weniger als im Ursprungshaushalt mit 1. Nachtrag.
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Landau. Der Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2017 der Stadt Landau in der Pfalz steht. Gemeinsam mit Stadtkämmerer Kurt Degen und dem Werkleiter des städtischen Gebäudemanagements, Michael Götz, hat Oberbürgermeister Thomas Hirsch das von Stadtvorstand, Stadtverwaltung und Ältestenrat erarbeitete Zahlenwerk jetzt der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der Haushaltsentwurf sieht im Ergebnishaushalt ein Defizit von 11,3 Millionen Euro vor – das sind 940.000 Euro weniger als im Ursprungshaushalt mit 1. Nachtrag. Die Erträge sind von 131,9 Millionen Euro auf 136,6 Millionen Euro gestiegen. Gründe hierfür sind vor allem Verbesserungen bei den Steuereinnahmen (z.B. Gewerbe- und Vergnügungssteuer) und bei den Zuwendungen (z.B. Schlüsselzuweisungen). Aber auch die Ausgaben sind gestiegen: Von 144,2 Millionen Euro auf jetzt 147,9 Millionen Euro.
Der Großteil der Mehrkosten entfällt dabei erneut auf die Teilbereiche „Jugend“ und „Soziales“. Hier steigen die Kosten um weitere 3,1 Millionen Euro auf jetzt 72,1 Millionen Euro. „Der Eigenanteil der Stadt Landau liegt bei 40,7 Millionen Euro“, erläutert Oberbürgermeister Hirsch. „Dies zeigt sehr deutlich, dass der Beitrag des Landes an den Sozialkosten der Kommunen nicht angemessen ist“, so der Stadtchef.
„Selbst allergrößte Sparbemühungen und Einnahmeverbesserungen können diese Summen im Haushalt nicht ausgleichen.“ Ein Haushaltsausgleich erscheine für die Stadt Landau etwa angesichts der Notwendigkeit, zusätzliche Kita-Plätze zu schaffen, auch perspektivisch unmöglich, betont Hirsch.
Im Zuge der Beratungen für den 2. Nachtragshaushalt hat die Verwaltung den Fraktionen vorgeschlagen, die Grundsteuer B leicht um 10 Punkte anzuheben. Dies soll im Zuge der Verabschiedung des Nachtragshaushalts durch den Stadtrat beschlossen und im Haushalt 2018 umgesetzt werden. Die Änderungen können dann beginnend mit dem 1. Januar 2018 abgerechnet werden.
Weiterer Knackpunkt: Da Bewilligungs- und Zuschussbescheide des Landes ausstehen, müssen Großprojekte wie etwa der Bau der Sporthalle West und die Erweiterung der Grundschule Dammheim voraussichtlich in das kommende (Haushalts-)Jahr verschoben werden.
„Durch die verschobenen Maßnahmen wird es für die Verwaltung eine Herausforderung, das Investitionsprogramm im kommenden Jahr umzusetzen“, weiß OB Hirsch. Er appelliert an das Land, die Zusendung von Bewilligungs- und Zuschussbescheiden künftig besser innerhalb der einzelnen Behörden abzustimmen und praxisnaher zu gestalten.
Der Stadtrat wird am 17. Oktober über den 2. Nachtragshaushalt entscheiden. Zuvor haben Bürger die Möglichkeit, Stellung zu dem Zahlenwerk zu beziehen.
Gemäß des „Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene“ wird der Entwurf öffentlich ausgelegt.
Dies geschieht vom 19. September bis zum 17. Oktober. Anregungen können in der Zeit vom 19. September bis zum 2. Oktober gegeben werden werden.
Der Entwurfsplan liegt bei der Kämmereiabteilung im Rathaus (Zimmer 114) aus und kann zudem jetzt schon auf der städtischen Internetseite eingesehen werden. (ld)

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