Speyer erlässt Allgemeinverfügung zu Feuerwerksverbot auf Weihnachts- und Neujahrsmarkt  

29. Dezember 2022 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Regional

Foto: dts Nachrichtenagentur

Die Stadt Speyer erlässt für Samstag, 31. Dezember 2022 und Sonntag, 1. Januar 2023 eine Allgemeinverfügung, die im Bereich des Weihnachts- und Neujahrsmarkts das Abbrennen von Pyrotechnik zur Gefahrenabwehr untersagt. Die Anordnung gründet sich auf die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

„Die Regelungen zur Silvesternacht sollen einem leichtfertigen Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern vorbeugen. So wollen wir verhindern, dass beispielsweise die Weihnachtsmarktbuden in Brand geraten oder Menschen anderweitig gefährdet werden, denn gerade zu dieser Zeit ist die Maximilianstraße stark besucht“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD).

Das Abbrennverbot gilt im gesamten Areal des Weihnachts- und Neujahrsmarktes über die Maximilianstraße zwischen Domplatz und Altpörtel. Die Einsatzkräfte des Kommunalen Vollzugsdienstes und eine zu diesem Zweck von der Stadt beauftragte Sicherheitsfirma werden den genannten Bereich entsprechend kontrollieren.

Gemäß der Sprengstoffverordnung des Landes ist außerdem das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im öffentlichen Raum aus Sicherheitsgründen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen untersagt.

„Darüber hinaus sollte jeder überlegen, ob und wie viel Feuerwerk im privaten Bereich tatsächlich nötig ist. Denn nicht nur unsere Rettungskräfte und Krankenhäuser sind in der Silvesternacht wegen der erhöhten Verletzungsgefahr stark gefordert. Auch bei Haus- und Wildtieren erzeugt das Böllern enormen Stress und kann zu Schockerlebnissen führen“, appelliert die Stadtchefin, auch auf die Tierwelt Rücksicht zu nehmen.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer ist online unter www.speyer.de/de/rathaus/verwaltung/amtsblatt abrufbar.

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