Speyer – Die Stadt Speyer hat ihre Allgemeinverfügung besonders für Seniorenheime und Pflegeeinrichtungen erweitert.*
Die Regelungen gelten ab Montag, 21. Dezember 2020, bis zunächst 10. Januar 2020. Die Lage in den Alten- und Pflegeeinrichtungen in Speyer spitze sich immer weiter zu, sagte Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD).
Bundesweit und auch in Speyer sehe man, dass sich in vollstationären Einrichtungen und besonders in Seniorenheimen Infektionsketten nur schwer zu unterbrechen seien, wenn sich ein Bewohner mit dem Coronavirus infiziert habe. „Dies kann fatale Folgen für die Betroffenen haben, da diese Bevölkerungsgruppe ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder gar tödlichen Verlauf der Krankheit trägt. Da Speyer über eine hohe Dichte an Pflegeeinrichtungen verfügt und dazu in den letzten Wochen von horrenden Infektionszahlen betroffen ist, müssen wir weitere Maßnahmen erlassen.“
Gemäß der erweiterten Allgemeinverfügung gilt weiterhin die verbindliche Regelung, dass jeder Bewohner täglich nur einen Besucher für die Dauer von einer Stunde empfangen darf. Härte- und Sterbefälle sind davon ausgenommen.
Außerdem müssen in allen Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen Mitarbeiter und Besucher mindestens eine FFP2-Maske ohne Ventil tragen, „soweit FFP-2 Masken in ausreichender Stückzahl in den Einrichtungen verfügbar sind.“ Ausnahmen können aber von der Einrichtungsleitung in bestimmten Fällen zugelassen werden, z.B. für Mitarbeiter ohne direkten Patientenkontakt, wenn dies aus medizinischen Gründen angezeigt ist.
Darüber hinaus sind die Leitungen aller genannten Einrichtungen verpflichtet, Mitarbeiter und Besucher mit einem PoCAntigen-Test zu testen. Das Personal muss sich mindestens einmal pro Woche testen lassen, falls es ein Ausbruchsgeschehen gibt, zweimal pro Woche im Abstand von mindestens drei Tagen.
Auch Besucher werden vor jedem Besuch getestet. Falls der Test positiv ausfallen sollte, muss unmittelbar danach eine PCR-Untersuchung folgen, da diese Tests viel zuverlässiger sind.
Um sicherzustellen, dass Besucher sich auch tatsächlich vor dem Betreten einer Einrichtung testen lassen, bietet die Stadtverwaltung an, Personal zur Testung zu schulen und die Schnelltests kostenfrei für das Abstreichen der Besucher zur Verfügung zu stellen. „Hier befinden wir uns gerade in der Abstimmung, um zu gewährleisten, dass die Durchführung von Schnelltests bereits nächste Woche reibungslos ablaufen kann“, erläutert die Stadtchefin.
Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs: „Wir setzen alle Hebel in Bewegung, um das Infektionsgeschehen in unserer Stadt einzudämmen und die Bevölkerungsgruppe, die besonders schutzbedürftig ist, vor der Ausbreitung des Coronavirus in ihrer Einrichtung und vor schlimmen Verläufen einer potenziellen Infektion zu bewahren. Hier ist ohne Zweifel unsere Solidarität besonders gefordert.“ (red/cli)
*Basierend auf der 14. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz und der am 18. Dezember 2020 veröffentlichten Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Die erweiterte Allgemeinverfügung der Stadt Speyer vom 19. Dezember 2020 ersetzt die Allgemeinverfügung vom 15. Dezember 2020 und wurde in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden getroffen.
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