
Zusatzsitzung des Bundestags zur Verfassungsänderung am 13. März 2025.
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Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitagnachmittag Anträge der Linken und der AfD zurückgewiesen, mit denen die Fraktionen die Einberufung des Bundestages in seiner alten Zusammensetzung vor dem Zusammentreten des neu gewählten Bundestages verhindern wollten.
Das Gericht hält die Anträge für unbegründet. Die Wahlperiode des alten Bundestages werde gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestags beendet. Bis dahin sei der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt, erklärte der Zweite Senat des Gerichts.
Wann der Zusammentritt erfolgt, entscheide allein der neue Bundestag. Er werde hieran durch die Einberufung des alten Bundestags nicht gehindert. Die Richter erinnerten daran, dass die Bundestagspräsidentin dazu verpflichtet ist, den Bundestag einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestages dies beantragt.
Die Vor-Fraktion der Linken im 21. Bundestag und die AfD-Fraktion im 20. Bundestag halten die Einberufung des 20. Bundestages, um über das von Union, SPD und Grünen geplante Schuldenpaket zu beraten, für pflichtwidrig. Ihrer Ansicht nach sei der neu gewählte Bundestag so schnell wie möglich einzuberufen. Dies dürfe nicht durch eine Einberufung des alten Bundestages blockiert werden, wenn der neue Bundestag bereits konstituierungsfähig sei, hieß es in den Anträgen.
Die Linke im Bundestag zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung und verwies zugleich auf eine weitere Klage, die sie in Karlsruhe eingereicht hat. „Dass hier am Sonntag zwischen Frühstück und Gänsebraten nicht mal in Präsenz ein Riesenpaket verabredet wird“, werde „sicherlich Begleitmusik sein“ für die Richter in Karlsruhe bei der zweiten Klage, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Christian Görke. (dts Nachrichtenagentur)

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