
AfD-Chefin Alice Weidel
Foto: Pfalz-Express / Rolf H. Epple
Berlin. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat angekündigt, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um zu verhindern, dass der 20. Deutsche Bundestag vor Ablauf seiner Legislaturperiode weitreichende Änderungen des Grundgesetzes beschließt.
In einem ersten Schritt wurde die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas am 7. März 2025 mit einem anwaltlichen Schreiben aufgefordert, die geplanten Sondersitzungen des 20. Deutschen Bundestages abzusagen.
Die Fraktion stuft die Einberufung der Sondersitzungen als nichtig ein. Sie verweist auf Artikel 39 Abs. 3 S. 3 des Grundgesetzes, der voraussetzt, dass ein Drittel der Abgeordneten eine solche Einberufung verlangt. Laut der AfD-Fraktion haben jedoch nur die Fraktionen von CDU und SPD die Sondersitzungen beantragt, ohne dass nachgewiesen sei, dass ein Drittel aller Abgeordneten zustimmt.
Die Fraktion argumentiert, dass die Zustimmung der Fraktionsführungen nicht automatisch die Zustimmung jedes einzelnen Abgeordneten bedeute, wodurch die Rechte der Abgeordneten verletzt würden.
Zudem bezweifelt die AfD-Fraktion die Befugnis der Bundestagspräsidentin, den 20. Deutschen Bundestag außer in Notfällen zu weiteren außerordentlichen Sitzungen einzuberufen, insbesondere zu Entscheidungen über Grundgesetzänderungen.
Nach Ansicht der Fraktion ist die Bundestagspräsidentin verpflichtet, den 21. Deutschen Bundestag einzuberufen, sobald dies möglich ist. Dies sei spätestens nach Bekanntgabe des amtlichen Wahlergebnisses in der kommenden Woche der Fall, womit die für den 18. März 2025 geplante Sitzung entfallen müsse.
Sollte Bärbel Bas der Aufforderung zur Absage der Sondersitzungen bis zum 10. März 2025 nicht entsprechen, plant die AfD-Fraktion, gemeinsam mit einzelnen Abgeordneten das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
Der Justiziar und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner: „Die Einberufung des alten Bundestages dient offenbar allein dem Zweck, politische Mehrheiten zu nutzen, die den Wählerwillen der Bundestagswahl vor zwei Wochen ignorieren.
Die Bundestagspräsidentin muss die Sondersitzung absagen und den 21. Deutschen Bundestag schnellstmöglich einberufen, damit dieser über die anstehenden Fragen entscheidet. Die AfD-Fraktion sieht keine Hindernisse für eine zeitnahe Konstituierung des neuen Bundestages.
Wir fordern zudem die Linken auf, gemäß Artikel 39 Abs. 3 GG gemeinsam mit uns die Einberufung des neuen Bundestages zu verlangen.“
Die AfD-Fraktion betont, dass die Entscheidung über Grundgesetzänderungen dem neuen Bundestag obliegen solle, der den aktuellen Wählerwillen repräsentiere.

