Montag, 20. Mai 2024

Bundesverfassungsgericht bremst Abstimmung über Heizungsgesetz – Grüne wollen GEG-Entscheidung „in Ruhe“ auswerten

6. Juli 2023 | Kategorie: Nachrichten, Politik

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwochabend dem Deutschen Bundestag angeordnet, die zweite und abschließende dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes zu verschieben.

Das Heizungsgesetz ist ein Gesetz, das die Bundesregierung beschließen will, um das Heizen mit Erneuerbaren Energien zu fördern. Das Ziel ist, dass ab 2024 jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Sonne, Wind oder Biomasse läuft. Damit will die Regierung den Klimaschutz voranbringen und die Abhängigkeit von Gas und Öl verringern.

Aber das Verfassungsgericht hat den Bundestag gestoppt. Es hat gesagt, dass er das Gesetz nicht so schnell verabschieden darf. Der Grund ist eine Klage von Thomas Heilmann, einem CDU-Abgeordneten. Er meint, dass er und seine Kollegen zu wenig Zeit hatten, um das Gesetz zu prüfen und zu diskutieren.

Das Verfassungsgericht hat ihm recht gegeben. Es hat mit fünf zu zwei Stimmen entschieden, dass der Bundestag das Gesetz erst mal auf Eis legen muss. Die Richter sagen, dass sonst Heilmanns Rechte als Parlamentarier verletzt würde. Das sei wichtiger als die Pläne der Regierung, die nur etwas später kommen.

Das Heizungsgesetz ist ein wichtiges Projekt für den Klimaschutzminister Robert Habeck von den Grünen. Er hat das Gesetz zusammen mit der SPD und der FDP ausgehandelt. Er will damit zeigen, dass die Ampel-Koalition ernst macht mit dem Klimaschutz. Aber jetzt muss er warten, bis das Verfassungsgericht grünes Licht gibt.

Grüne wollen Karlsruher GEG-Entscheidung „in Ruhe“ auswerten

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, plädiert dafür, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Ruhe auszuwerten. „Wir haben Respekt vor der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts und werden mehr Zeit für die parlamentarischen Beratungen des Gebäudeenergiegesetzes vorsehen“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Mihalic fügte hinzu: „Die Entscheidung aus Karlsruhe bezieht sich auf das parlamentarische Verfahren, nicht auf das Gesetz in der Sache. Wir werden das jetzt in Ruhe auswerten und beraten, wann das Gesetz abgeschlossen werden kann.“

Dass die Grünen auf eine Sondersitzung des Bundestages in der Sommerpause drängen werden, ist nach Informationen des RND keineswegs sicher.

Das Heizungsgesetz stößt aber auch auf viel Kritik und Unzufriedenheit, besonders bei der Opposition. Viele befürchten, dass es die Klimaziele im Gebäudesektor nicht erreichen wird. Sie sagen, dass es zu kompliziert und zu teuer ist und fordern mehr Unterstützung für Hausbesitzer und Miete. (red/dts Nachrichtenagentur)

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