Dienstag, 10. Dezember 2024

„Sächsische Separatisten“: Großrazzia und Festnahmen wegen Terrorverdacht in Deutschland und Polen

5. November 2024 | Kategorie: Nachrichten
generalbundesanwaltschaft

Foto: dts Nachrichtenagentur

Die Bundesanwaltschaft hat am frühen Morgen des 5. November 2024 acht mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremen terroristischen Vereinigung namens „Sächsische Separatisten“ festnehmen lassen.

Die Festnahmen seien an verschiedenen Orten in und um Leipzig, in Dresden, an einem Ort im Landkreis Meißen sowie im polnischen Zgorzelec auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs erfolgt, teilte der Generalbundesanwalt mit.

Die deutschen Staatsangehörigen Kurt H., Karl K., Kevin M., Hans-Georg P., Kevin R., Jörg S., Jörn S. und Norman T. wurden dabei an verschiedenen Orten festgenommen, unter anderem in und um Leipzig, Dresden, im Landkreis Meißen und – im Fall von Jörg S. – in Zgorzelec, Polen.

Parallel dazu fanden in rund 20 Objekten in Deutschland, Österreich und Polen Durchsuchungen statt, bei denen auch Räumlichkeiten unbeteiligter Personen im Visier standen. In Österreich waren Durchsuchungen in Wien und im Bezirk Krems-Land angesetzt.

Vorbereitungen auf den Tag „X“

Die „Sächsischen Separatisten“, deren Mitgliederstärke auf etwa 15 bis 20 Personen geschätzt wird, gelten als radikale und militante Gruppierung, die spätestens seit November 2020 aktiv ist. Ihre Ideologie und ihre Ziele basieren auf einer extremen Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die Gruppierung geht davon aus, dass die deutsche Gesellschaft und der Staat kurz vor einem unausweichlichen Zusammenbruch stehen.

Diese Annahme bildet den Grundpfeiler ihrer Ideologie: Der sogenannte „Tag X“, ein Zeitpunkt eines umfassenden staatlichen und gesellschaftlichen Kollapses, wird als unvermeidlich betrachtet.

In der Vorstellung der Gruppe soll dieser „Tag X“ genutzt werden, um durch Waffengewalt Teile des Landes zu übernehmen. Ihre Pläne sehen vor, vor allem Gebiete in Sachsen und möglicherweise auch in anderen ostdeutschen Regionen zu erobern und dort eine Herrschaftsform nach nationalsozialistischem Vorbild zu errichten.

Dieses Ziel schließt den Aufbau eines totalitären Staatswesens mit ein, das stark auf rassistischen und antisemitischen Überzeugungen basiert und eine strikte ideologische Kontrolle über die Gesellschaft anstrebt. Um diese Pläne zu realisieren, ist die Gruppierung bereit, gegen jene Bevölkerungsteile mit Gewalt vorzugehen, die sie als unerwünscht einstuft.

Sie sieht vor, solche Gruppen, zu denen sie nach eigenen Vorstellungen auch Menschen bestimmter ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit zählt, notfalls durch ethnische Säuberungen aus den Gebieten zu vertreiben.

Die Ermittlungen zeigen, dass die Gruppierung sich seit ihrer Gründung intensiv auf diesen Tag X vorbereitet hat. Ihre Mitglieder, darunter alle festgenommenen Beschuldigten, nahmen an zahlreichen paramilitärischen Trainings teil, die sie auf den bewaffneten Kampf in urbanem Gebiet und auf andere kriegerische Szenarien vorbereiten sollten.

Sie übten den Häuserkampf, das Schießen mit Waffen, Nachtmärsche und Patrouillengänge. Darüber hinaus rüstete sich die Gruppe mit militärischer Ausrüstung aus, darunter Tarnanzüge, Gefechtshelme, Gasmasken und Schutzwesten.

Die zentrale Figur und ein mutmaßlicher Anführer innerhalb der Gruppe ist Jörg S., dem eine führende Rolle in der Organisation zugeschrieben wird. Die langjährigen Mitglieder Jörn S., Karl K. und Norman T. gelten als die Ursprungsmitglieder der Vereinigung. Im Jahr 2022 schlossen sich Kurt H. und Hans-Georg P. der Gruppierung an, 2023 folgten Kevin R. und Kevin M.

Die Ermittlungen, die zur Festnahmeaktion führten, wurden von der Bundesanwaltschaft in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowie den Sicherheitsbehörden in Österreich und Polen durchgeführt. Die österreichische Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst und die polnische Agencja Bezpieczeństwa Wewnętrznego arbeiteten eng mit den deutschen Behörden zusammen, um die umfassenden Maßnahmen in ihren Ländern zu unterstützen.

Die festgenommenen Beschuldigten werden am 5. und 6. November 2024 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über die weiteren Schritte, insbesondere die Fortsetzung der Untersuchungshaft, entscheidet.

An der koordinierten Aktion waren neben dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz die österreichische Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst sowie die polnische Agencja Bezpieczeństwa Wewnętrznego beteiligt. Insgesamt waren mehr als 450 Einsatzkräfte, darunter Spezialkräfte der Bundespolizei und des Landeskriminalamts Sachsen, im Einsatz. (gba/red/dts Nachrichtenagentur)

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