Samstag, 07. Dezember 2024

Roland Koch: „Lockdown in Serie ist verfassungswidrig“

9. April 2021 | Kategorie: Politik

Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Der ehemalige hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hat sich gegen weitere „regelmäßige Lockdowns“ zur Eindämmung der Corona-Pandemie ausgesprochen.

„Individuelle Freiheit, das Recht auf wirtschaftliche Betätigung, das Recht auf Bildung und soziale Inklusion und auch das Recht zu reisen“ hätten in der Verfassungsordnung einen Rang, der es verbiete, sie dauerhaft „einem Krisenregime des Stillstandes und der allumfassenden Zwangsbewirtschaftung zu unterwerfen“, schreibt er in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.

Das gelte ausdrücklich sogar dann, wenn dafür vom Staat materielle Entschädigung geleistet werde, schreibt der Vorsitzende der Ludwig-Erhard-Stiftung. „Wenn das Krisenmanagement nach mehr als einem Jahr darauf keine Rücksicht nimmt, verliert das Management die politische Unterstützung.“

Die Menschen verlören das Vertrauen in die Institutionen, und die Gerichte seien verpflichtet, immer höhere Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit zu stellen. „Der Lockdown in Serie ist eben irgendwann verfassungswidrig, selbst wenn man ihn per Gesetz beschließt“, kritisierte der frühere stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende.

Vor einem Jahr, zu Beginn der Pandemie, sei die Inzidenz von 50 begründbar gewesen mit der schwachen Kapazität von Gesundheitsämtern bei der Nachverfolgung der Fälle. Nach einem Jahr sei es „die Pflicht des Staates“, diese Bürokratie so aufzustellen, dass sie auch eine Inzidenz von 200 routiniert nachverfolgen könne.

Wenn negative Corona-Tests zu mehr als 97 Prozent eine Infektion ausschlössen, sei es dem Staat nach längerer Zeit der Krise „schlicht verwehrt, zweifelsfrei gesunde Menschen davon abzuhalten, sich zu versammeln, ein Konzert zu hören oder auch einfach zu feiern“.

Und wenn die Intensivstationen nicht ausreichten, müssen wir nach zwölf Monaten weitere eingerichtet haben. Er erwarte von seiner Regierung, dass sie ihm glaubhaft nachweise, dass sie alle Anstrengungen unternehme, ihm ein „selbstbestimmtes Leben in privater und wirtschaftlicher Hinsicht zu erlauben, auch wenn wir mit diesem oder einem anderen Virus noch lange leben müssen“. (dts Nachrichtenagentur) 

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