
Grafik über Landgericht Landau
Landau – Das Landgericht Landau startet ein neues Format: Einmal im Monat stellt es einen Fall in allgemein verständlicher Sprache vor, damit Bürger nachvollziehen können, wie Gerichte denken und entscheiden.
Der Pfalz-Express berichtete darüber.
Hier ist der erste Fall: Ein E-Bike-Fahrer war im Dezember 2022 abends auf einer innerörtlichen Kreisstraße im Landgerichtsbezirk Landau unterwegs, als er in ein tiefes Schlagloch fuhr und stürzte. Er zog sich Kopfverletzungen zu und verlangte Schmerzensgeld und Ersatz für beschädigte Gegenstände: Brille, Armbanduhr und Pullover.
Das Gericht stellte fest, dass die Straße zum Unfallzeitpunkt tatsächlich in einem verkehrswidrigen Zustand war. Das Schlagloch war mehr als vier Zentimeter tief und hatte eine erhebliche Ausdehnung. Auf einer innerörtlichen Hauptstraße ohne eigenen Radweg stelle so ein Straßenzustand eine ernste Gefahr für Radfahrer dar.
Besonders schwer wog für das Gericht, dass frühere Ausbesserungen nur provisorisch erfolgt waren, mit sogenanntem Kaltmischgut, das sich als nicht dauerhaft haltbar erwies. Eine richtige Instandsetzung oder zuverlässige Absicherung hatte es nie gegeben. Das Land, so das Urteil, ist seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen. Straßen müssen regelmäßig kontrolliert und bekannte Gefahrenstellen nicht nur vorübergehend, sondern wirksam beseitigt werden.
Trotzdem bekam der Kläger keinen Cent. Denn das Schlagloch war für einen aufmerksamen Fahrer erkennbar gewesen und hätte umfahren werden können. Der E-Bike-Fahrer hatte selbst zugegeben, nicht auf die Fahrbahn geachtet zu haben. Auch die Beleuchtung vor Ort hätte ein rechtzeitiges Erkennen ermöglicht.
Die Entscheidung zeigt: Selbst wenn der Staat seine Pflichten verletzt, bleibt die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer entscheidend.
Das Urteil ist rechtskräftig. Landgericht Landau in der Pfalz, Urteil vom 19.12.2025, Az. 3 O 186/23
(Bearbeitet von Redaktion)

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