Berlin – Der Bundesrechnungshof (BRH) hat den Jobcentern bei der Förderung von Langzeitarbeitslosen schwere Mängel vorgeworfen.
Dies geht aus einem Abschlussbericht des BRH für das Bundesarbeitsministerium hervor, der der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegt. Danach hätten es die für die Hartz-IV-Empfänger zuständigen Jobcenter in den allermeisten Fällen nicht geschafft, mit Lohnkostenzuschüssen „Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern“.
Bei mehr als 90 Prozent der geprüften Fälle habe es sich um befristete Arbeitsverträge gehandelt, „die in der Regel mit der Förderung endeten, sodass die Arbeitnehmer wieder arbeitslos wurden“, kritisieren die Rechnungsprüfer.
Nur in vier Prozent der Fälle sei es überhaupt gelungen, die Arbeitnehmer nach der Förderzeit „in eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern“.
Indirekt wirft der Bundesrechnungshof den Arbeitsvermittlern sogar die Verschwendung von Steuermitteln vor. So gab es in einigen Jobcentern die Möglichkeit, für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen ebenfalls Landes- oder kommunale Mittel anzuzapfen.
In knapp zwei Drittel dieser Fälle nutzten die Arbeitgeber diese zusätzliche staatliche Geldquelle. Doch laut dem Bericht rechnete nur ein Jobcenter dies, so wie es eigentlich sein müsste, auf die eigene Förderung an – die Unternehmen kassierten also doppelt.
Dazu heißt es in dem Bericht: „Zwei Jobcenter erstatteten den Arbeitgebern aus Bundes- und Landesmitteln im Ergebnis sogar mehr als das Arbeitsentgelt für die Beschäftigten.“(dts Nachrichtenagentur)

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