Samstag, 20. April 2024

Ramstein: Türkische Soldaten bitten um politisches Asyl – Zwickmühle für Türkei-Politik?

17. November 2016 | Kategorie: Nachrichten, Politik, Regional, Südwestpfalz und Westpfalz
Türkischer Präsident Erdogan, Bundeskanzlerin Merkel: Schwieriger Pakt. Foto: dts Nachrichtenagentur

Türkischer Präsident Erdogan, Bundeskanzlerin Merkel: Schwieriger Pakt.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Ramstein – Türkische Soldaten, die im NATO-Hauptquartier in Ramstein stationiert sind und in Kürze in die Türkei hätten zurückkehren sollen, haben in Deutschland politisches Asyl beantragt.

Auf der Air Base in Ramstein befindet das Allied Air Command Ramstein, eine NATO-Kommandobehörde zur Führung von Luftstreitkräften. Dort sind etwa 30 Mitglieder des türkischen Militärs tätig. Wieviele genau Asyl beantrag haben, ist nicht bekannt, der Kreis Kaiserslautern wollte Anzahl aus Datenschutzgründen nicht mitteilen.

In der Türkei wurden nach dem gescheiterten Militärputsch am 15. Juli in einer in der jüngsten Zeit beispiellosen Verhaftungswelle neben Beamten, Richtern, Lehrern und Journalisten auch tausende Soldaten festgesetzt.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss nun über die Anträge entscheiden.

Mit dem Asylantrag haben die türkischen Soldaten die Bundesrepublik in eine schwierige Lage gebracht: Gewährt das BAMF die Anträge, bedeutet das faktisch eine Verneinung der Türkei als Rechtsstaat – die derzeit sowieso schon schwierigen diplomatischen Beziehungen wären dann noch weiter im Keller. (red/cli)

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Ein Kommentar auf "Ramstein: Türkische Soldaten bitten um politisches Asyl – Zwickmühle für Türkei-Politik?"

  1. Klaus sagt:

    Deutschland hat ja auch aktiven sowjetischen Soldaten Asyl gewährt, warum nicht auch türkischen? Nur USamerikkanischen Soldaten, die sich gegen den sinnlosen Krieg im Irak wehrten wurde kein Asyl gewährt. Das verstehe wer will…

    Quelle:
    SPIEGEL 10/1991 von 04.03.1991
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13487639.html

    und Verwaltungsgericht München, Urt. v. 17.11.2016, Az. M 25 K 15.31291)