
Foto: Julian Buchner / EinsatzReport24
Mannheim (aktualisiert) – In der Mannheimer Fußgängerzone ist am Rosenmontag ein Auto in eine Menschenmenge gefahren. Zwei Menschen kamen dabei ums Leben, eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann. Weitere wurden verletzt.
Der Vorfall ereignete sich in der Einkaufsstraße Planken nahe dem Wasserturm. Die Polizei nahm den Tatverdächtigen fest – den 40-jährigen deutschen Staatsbürger Alexander S., der in Ludwigshafen wohnt. Er wurde verletzt in ein Krankenhaus gebracht, nachdem er sich mit einer Schreckschusspistole selbst in den Mund geschossen hatte.
Landschaftsgärtner und vorbestraft
Der Mannheimer Leitende Oberstaatsanwalt Romeo Schüssler sagte auf einer Pressekonferenz am Abend, der Mann sei Landschaftsgärtner, unverheiratet und habe keine Kinder. Der Tatverdächtige habe einige Vorstrafen, darunter Körperverletzung, die mit einer kurzen Freiheitsstrafe geahndet wurde, so Schüssler. Zudem gebe es einen Fall von fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Eine weitere Tat aus dem Jahr 2018 falle in den Bereich hate speech (Hassrede) auf Facebook.
Laut Polizei war er in der Vergangenheit wegen psychischer Probleme aufgefallen. Ein politisches Motiv wird derzeit nicht vermutet, wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mannheim am frühen Abend erklärte. Nach aktuellem Ermittlungsstand handelt es sich um einen Einzeltäter.
Die Polizei geht inzwischen von elf Verletzten aus. Alle Verletzten wurden in verschiedene Krankenhäuser gebracht. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und die Staatsanwaltschaft Mannheim hatten recht schnell die Ermittlungen übernommen.
Ein Großaufgebot an Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräften war im Einsatz. Wegen der hohen Zahl an Verletzten wurde zuerst ein sogenannter Massenanfall von Verletzten ausgerufen – eine Maßnahme, die sicherstellt, dass zahlreiche Betroffene gleichzeitig medizinisch versorgt werden können. Mehrere Rettungshubschrauber waren vor Ort.
Die Brücke zwischen Ludwigshafen und Mannheim wurde vorübergehend für den Verkehr gesperrt. Für Betroffene, Angehörige und Zeugen richteten die Behörden eine psychologische Betreuungsstelle ein. (red)

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