
Foto: Unsplash/ Glenn Carstens-Peters
Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den deutschen Staatsangehörigen Kai M. übernommen. Dem inzwischen jungen Mann wird vorgeworfen, im Internet eine rechtsextreme Gruppe mit aufgebaut und später eine führende Rolle in zwei kriminellen Online-Gruppen übernommen zu haben.
Die Ermittler werfen ihm unter anderem vor, zu einem Mord aufgerufen und Jugendliche zu schweren Straftaten angestiftet zu haben.
Das Verfahren hatte zuvor die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz geführt. Die Bundesanwaltschaft übernahm es am 7. August 2026.
Rechtsextreme Online-Gruppe gegründet
Nach den bisherigen Ermittlungen gründete Kai M. spätestens Ende März 2024 gemeinsam mit anderen eine Online-Gruppe. Die Gruppe soll von einer rechtsextremen Ideologie geprägt gewesen sein und sich zum Ziel gesetzt haben, mit schweren Gewalttaten Angst und Chaos zu verbreiten. In Chatgruppen seien Videos und Bilder von Gewalttaten geteilt worden, um weitere Menschen für die Gruppe und mögliche Anschläge zu gewinnen.
Ende 2024 soll sich Kai M. einer weiteren kriminellen Online-Gruppe angeschlossen haben. Beide Gruppen stehen nach Einschätzung der Ermittler mit der sogenannten COM-Szene in Verbindung. Dabei handelt es sich um eine Internet-Szene, in der junge Menschen gezielt angesprochen und teilweise durch Manipulation und Druck zu Selbstverletzungen, sexuellen Handlungen oder anderen schweren Taten gebracht werden sollen.
Vorwürfe reichen bis zu einem tödlichen Angriff
Kai M. soll in beiden Gruppen eine führende Rolle gehabt haben. Besonders schwer wiegt der Vorwurf, er habe gemeinsam mit anderen einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht, an einer Schule ein anderes Kind mit einem Messer zu töten.
Außerdem soll Kai M. in einem Chat zur Tötung eines US-Amerikaners aufgerufen haben. Jugendlichen in den USA und Schweden soll er nahegelegt haben, Fahrzeuge anzuzünden.
Ein weiterer Vorwurf betrifft ein Kind im europäischen Ausland. Mit diesem soll Kai M. über das Internet Kontakt aufgenommen und es zu sexuellen Handlungen mit einem Messer an sich selbst gebracht haben. Dabei soll sich das Kind schwer verletzt haben. Von einigen der Taten soll der Beschuldigte anschließend Videos im Internet verbreitet haben.
Seit März in Untersuchungshaft
Kai M. wurde am 17. März 2026 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Grundlage ist ein Haftbefehl des Amtsgerichts Koblenz. Weil die Bundesanwaltschaft das Verfahren übernommen hat, soll der Haftbefehl nun angepasst werden. Dazu soll Kai M. dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden.
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