
Rekruten beim Gelöbnis. Foto: Pfalz-Express
Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Bendlerblock, dem Berliner Dienstsitz des Verteidigungsministeriums, den Entwurf für ein neues Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) beschlossen. Damit startet das Gesetzgebungsverfahren für den „Neuen Wehrdienst“.
Der Wehrdienst soll zunächst freiwillig sein. Wer mitmacht, beginnt mit einer einheitlichen Ausbildung als Wach- und Sicherungssoldat mit Schwerpunkt Heimatschutz. Ab einer Verpflichtungszeit von zwölf Monaten erfolgt die weitere Spezialisierung in den Teilstreitkräften und im Unterstützungsbereich, etwa an den jeweiligen Waffensystemen.
Wenn trotz aller Anreize nicht genügend Freiwillige gewonnen werden, kann die Bundesregierung im Ernstfall die verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst anordnen – per Rechtsverordnung und mit Zustimmung des Bundestags.
Hintergrund sind die verschärfte Bedrohungslage in Europa und neue NATO-Fähigkeitsziele. Um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden, plant die Bundeswehr einen personellen Aufwuchs auf rund 460.000 Soldatinnen und Soldaten in aktiver Truppe und Reserve.
Die Reserve soll gestärkt werden, gleichzeitig sollen junge Menschen für den Dienst in der Bundeswehr gewonnen und der Wehrdienst insgesamt attraktiver gestaltet werden. Alle Soldaten erhalten den Status „Soldat auf Zeit“ mit flexiblen Dienstzeiten zwischen sechs und 23 Monaten. Dazu kommen Prämien, Fortbildungen, Sprachkurse oder Zuschüsse zum Führerschein.
Parallel wird die Wehrerfassung 2.0 eingeführt, die auch ältere Jahrgänge erfasst, damit die Bundeswehr im Ernstfall schnell ein vollständiges Lagebild über verfügbare Kräfte und Fähigkeiten erhält.

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