
Abstand, bitte: Radfahrer dürfen innerorts ab sofort nur noch mit mindestens 1,50 Meter Abstand überholt werden.
Quelle: Stadt Landau
Landau. Am 28. April ist die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Bundesweit gelten geänderte bzw. verschärfte Regeln, die vor allen die Sicherheit für Radfahrer sowie Fußgänger verbessern sollen.
Die Mobilitätsabteilung und das Ordnungsamt der Stadt Landau um Dezernent Lukas Hartmann machen auf die wichtigsten – innerstädtischen – Änderungen aufmerksam:
Überholt ein Auto ein Fahrrad oder eine Fußgängerin bzw. einen Fußgänger, müssen ab sofort innerorts mindestens 1,50 Meter Abstand gehalten werden. Bisher schrieb die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor. Außerorts gelten ab sofort 2 Meter Mindestüberholabstand.
Biegt ein LKW (ab 3,5 Tonnen) innerorts rechts ab, muss er Schrittgeschwindigkeit fahren. Damit sollen schwere Unfälle, insbesondere mit Radfahrerinnen und Radfahrern bzw. Fußgängerinnen und Fußgängern, verhindert werden.
Das Halten auf Fahrrad-Schutzstreifen, also in Bereichen, die vom Autoverkehr durch eine gestrichelte schmale Linie getrennt sind, ist ab sofort verboten. Bislang durften Autos zwar nicht parken, aber bis zu drei Minuten halten. Dies führte jedoch dazu, dass Radfahrerinnen und Radfahrer die Schutzstreifen teils nicht durchgängig nutzen konnten.
Das Parkverbot an Kreuzungen und Einmündungen wird verschärft. So ist ab sofort das Parken in einem Abstand von 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten bzw. von 5 Metern vom Beginn der Eckausrundung verboten – wenn die Straße über einen Radweg verfügt.
Weiter sieht die Reform u.a. härtere Strafen für Raser vor. Auch wer unerlaubt eine Rettungsgasse nutzt, wird künftig stärker zur Kasse gebeten.
Für Landaus Verkehrsdezernent Hartmann gehen die neuen Verkehrsregeln zum Schutz von Radfahrern sowie Fußgängern in die richtige Richtung: „Die Reform führt im Sinne der Verkehrswende insgesamt nicht weit genug, bringt aber einige tatsächliche Verbesserungen mit sich“, so Hartmann, der deutlich macht, dass den neuen Regeln zufolge auch in Landau das Überholen von Radfahrern auf vielen Straßen nun nicht mehr erlaubt sei.
Alle neuen Verkehrsregeln in der StVO finden sich auf www.bmvi.de, der offiziellen Internetseite des Bundesverkehrsministeriums.

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