Berlin – Die Entscheidung für Hamburg als Austragungsort des G20-Gipfels fiel ohne Einbeziehung von Bundespolizei und Bundesamt für Verfassungsschutz.
Das berichtet die „Welt“ unter Berufung auf Sicherheitskreise. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte dagegen bei der Abschlusspressekonferenz des Treffens der Staats- und Regierungschefs im Juli erklärt, der Ort sei „gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden“ ausgesucht worden.
Ein Regierungssprecher sagte, die Wahl Hamburgs sei „aufgrund einer Entscheidung der Bundeskanzlerin in Absprache mit dem Ersten Bürgermeister der Stadt Hamburg“ getroffen worden. Bei der Entscheidung seien „vielfältige Aspekte wie Infrastruktur- und Sicherheitsfragen“ berücksichtigt worden.
Das Bundesinnenministerium – unter anderem zuständig für Bundespolizei und Bundesamt für Verfassungsschutz – stellte fest, dass das Bundeskriminalamt und das Innenministerium als federführende Behörde in der Steuerungsgruppe zum Gipfel vertreten waren.
Das BKA kümmerte sich im Rahmen der Veranstaltung vor allem um die Sicherheit der Staatsgäste. Die Aussage der Kanzlerin, der Ort sei gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden ausgesucht worden, wiederholten die Sprecher laut „Welt“ dagegen nicht. Sie hätten auch nicht der Aussage wiedersprochen, dass Bundespolizei und Verfassungsschutz erst nach der Entscheidung in Kenntnis gesetzt wurden.
In internen Lagebildern und Besprechungen hatten die Sicherheitsbehörden bereits früh vor massiven Ausschreitungen am Rande des Gipfels gewarnt. An diesem Donnerstag kommt in der Hansestadt der Sonderausschuss der Bürgerschaft zusammen. Er geht der Frage nach, wie es zu den gewalttätigen Ausschreitungen am Rande des Gipfels kommen konnte. Hunderte Polizisten und Demonstranten wurden verletzt. Gewalttäter hatten Autos in Brand gesetzt und dafür gesorgt, dass die Polizei die Lage im Schanzenviertel für Stunden nicht unter Kontrolle bekam. (dts Nachrichtenagentur)

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Die altersstarrsinnige Merkel setzte mit dem G20-Alleingang ihren flächendeckenden Monarchenstil fort.
Ein weiterer Grund, dass sie sich ENDLICH VOR EINEM UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS und VOR GERICHT verantworten muss!
Alternative gibts ja!