
Parlament in Athen.
Foto: dts Nachrichtenagentur
Athen – In Griechenland gibt es nach den vorgezogenen Parlamentswahlen einen Regierungswechsel. Nach Auszählung fast aller Stimmen kommt die konservative Partei Nea Dimokratia (ND) auf rund 39,9 Prozent der Stimmen.
Der Wahlsieger in Griechenland bekommt nach dem aktuellen Wahlrecht zusätzlich 50 Parlamentssitze, womit die ND mit voraussichtlich 158 von 300 Abgeordneten die absolute Mehrheit im Parlament stellen wird.
Die sozialistische Syriza-Partei des bisherigen Ministerpräsidenten Alexis Tsipras kommt nur noch auf rund 31,5 Prozent der Stimmen, was 86 Mandaten entspricht. Drittstärkste Kraft wird die Mitte-Links-Partei Kinima Allagis (KINAL) mit 8,1 Prozent (22 Sitze).
Bei der Wahl gilt eine Drei-Prozent-Hürde, die sechs Parteien überspringen werden. Die Kommunistische Partei Griechenlands (KKE) kommt auf 5,3 Prozent (15 Sitze) und die populistische Elliniki Lysi (EL) auf 3,7 Prozent (zehn Sitze).
Auch der griechische Ableger der paneuropäischen Bewegung DiEM25 des ehemaligen Finanzministers Yanis Varoufakis, die MeRA25, schafft mit 3,4 Prozent (neun Sitze) den Sprung ins Parlament. Tsipras hatte seine Wahlniederlage bereits am Sonntagabend eingestanden.
Schon am Montagvormittag soll die Amtsübergabe an den neuen Premierminister Kyriakos Mitsotakis stattfinden. Bis zum Nachmittag soll das neue Kabinett stehen. Ursprünglich sollte die Wahl erst im Oktober stattfinden. Allerdings hatte Tsipras die Abstimmung nach dem schwachen Abschneiden seiner Partei bei der Europawahl um drei Monate vorgezogen. (dts Nachrichtenagentur)

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„Im November 2017 verurteilte ein Gericht in Athen Georgiou: er habe zwar nichts Unwahres gesagt, hätte aber die Aussagen nicht per Pressemitteilung verbreiten dürfen. Georgiou hatte 2014 in einer Pressemitteilung gefragt, warum er angeklagt werde für korrekte Statistiken, während gegen jene, die für falsche Daten über die griechischen Haushaltsdefizite bis 2009 verantwortlich sind, nicht ermittelt werde. Das Gericht meinte, ein früherer Abteilungsleiter des Statistikamtes habe dadurch „einfache üble Nachrede“ erlitten; es verurteilte Georgiou zu 10.000 Euro Schadenersatz. Im Juni 2018 wurde er nach mehreren eingelegten Widersprüchen schließlich durch das oberste Gericht Griechenlands in letzter Instanz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.“ Wikipedia
„Gemäß Artikel 25 Absatz 2 haften solvente Mitgliedsstaaten für Fehlbeträge, die sich dann ergeben, wenn ein anderes ESM-Mitglied seiner Einzahlungspflicht nicht nachkommt. Deutschland haftet bereits jetzt stellvertretend, weil Griechenland und Portugal gar nichts einzahlen können …
Laut Artikel 21 kann der ESM unbeschränkt Kredite aufnehmen sowie Anleihen an den Kapitalmärkten begeben. Hierdurch werden faktisch die von Merkel selbst verurteilten „Euro-Bonds“ eingeführt, weil alle Mitgliedsstaaten gemeinsam für die vom ESM begebenen Anleihen haften, und dies OHNE Kredit- und Haftungsgrenze.“
Quelle: WELT am 04.09.2012