
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Die Linke hat ein Wahlrecht unabhängig von der Staatsangehörigkeit nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland gefordert.
„Es gibt ein Demokratiedefizit: 14 Millionen Menschen leben hier, zahlen Steuern, ziehen Kinder groß und dürfen trotzdem nicht wählen“, sagte Clara Bünger, Vize-Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, der „Welt“ (Donnerstagausgabe).
Das Wahlrecht zu liberalisieren, trage zum Frustabbau in der Gesellschaft bei. Wer hier Steuern zahle, lebe und Kinder großziehe, wolle sich auch an politischen Entscheidungen beteiligen, die ihn betreffen, forderte die Linken-Politikerin. Die Demokratie werde stärker, wenn mehr Menschen Rechte bekämen.
Den deutschen Gesetzen unterlägen alle Menschen im Land, auch jene ohne deutschen Pass. Es sei eine „strukturelle Ungleichbehandlung“, dass sie an jenen Gesetzen nicht mitentscheiden dürften. Ausländern also das Wahlrecht zuzugestehen, sei ein „Nachteilsausgleich“, so Bünger. „Deutschland will ein demokratischer Staat sein und das erfüllt man, wenn man allen Menschen hier die größtmöglichen Rechte einräumt.“
Im Schnitt lebten Menschen ohne deutschen Pass seit 15 Jahren hier, ohne je eine Stimme abgegeben zu haben, erklärte die Bundestagsabgeordnete. Das schüre Entfremdung, keine Teilhabe. Zudem brauche es eine Erleichterung der Einbürgerung. Schon jetzt könnten sich nicht alle einbürgern lassen, die dies wollten. Wer arm sei, alleinerziehend oder pflegend tätig, scheitere oft an bürokratischen Hürden. Das Wahlrecht dürfe nicht vom Geldbeutel abhängen, forderte Bünger. Mit dem geänderten Wahlrecht würde man diese Defizite in der Mitbestimmung beheben.
Zuspruch erhält die Linke von den Grünen. „Wer hier lebt, arbeitet und Teil dieser Gesellschaft geworden ist, darf politisch nicht dauerhaft außen vor bleiben“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat, der Zeitung. Das Wahlrecht sei das Fundament demokratischer Teilhabe und eine tragende Säule unserer Demokratie.
Es gebe allerdings ein „Demokratiedefizit“. Deutschland halte beim kommunalen Wahlrecht für dauerhaft ansässige Nicht-EU-Bürger an einem „vergleichsweise restriktiven und staatsbürgerzentrierten Modell“ fest. Demokratische Mitbestimmung sollte entsprechend „vor allem auf kommunaler Ebene“ geöffnet werden, forderte Polat.
Die Erleichterung bei der Einbürgerung sowie die gestiegenen Einbürgerungszahlen sehe sie als „Erfolg und Ausdruck einer modernen, selbstbestimmten Einwanderungsgesellschaft“. Während die Union vor allem über Begrenzung und Abschreckung spreche, gehe es in Wahrheit um eine grundlegende demokratische Frage, erklärte die Grünen-Politikerin. Wer dauerhaft Teil dieser Gesellschaft sei, müsse auch die Möglichkeit haben, in unserer Demokratie mitzubestimmen.
Aus der Union kommt Widerspruch. „Dieser absurde Vorschlag zeigt, wie weit die Linkspartei von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit entfernt ist: Laut unserer Verfassung wird der Deutsche Bundestag vom deutschen Volke gewählt, das ist Kernbestandteil der Demokratie und von der Ewigkeitsgarantie unserer Verfassung geschützt“, sagte Fraktionsvize Günter Krings (CDU).
Die deutsche Staatsbürgerschaft komme mit „Rechten und Pflichten“ und nicht mit bloßem Aufenthalt. „Demokratie heißt im wahrsten Sinne des Wortes `Herrschaft des Volkes` – und nicht Wahlrecht aller, die gerade anwesend sind“, so Krings. Der Befund zu diesem Vorstoß sei ebenso klar wie alarmierend: Mit diesem Vorschlag verlasse die Linkspartei den Boden des Grundgesetzes.
Auch die AfD lehnt den Vorschlag ab. Sie bezeichnete ihn als „linkentypische Schnapsidee“. Das Wahlrecht sei nicht beliebig an den Aufenthalt in einem Land gebunden, sondern Ausdruck der „Zugehörigkeit zum deutschen Staatsvolk“ und der Staatsbürgerschaft, sagte Stephan Brandner, einer der Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion, der „Welt“.
Wer über die politischen Geschicke Deutschlands mitentscheiden wolle, müsse deutscher Staatsbürger sein. Das sei gut und richtig so. Eine Umsetzung im Sinne der Linken würde die Bedeutung der deutschen Staatsangehörigkeit „massiv entwerten“, so Brandner. Demokratie basiere nicht allein auf Anwesenheit, sondern auf der Zugehörigkeit zu einem souveränen Staatsvolk mit gemeinsamen Rechten und Pflichten. Wer Teil Deutschlands werden möchte, könne Staatsbürger werden. „Das Verramschen der Staatsbürgerschaft lehnen wir allerdings genauso ab wie eine beliebige Ausweitung des Wahlrechts.“ (dts Nachrichtenagentur)
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