
Christian Lindner
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat den 60 Milliarden Euro schweren Nachtragshaushalt gegen Kritik verteidigt. Es sei notwendig, einen „Nachholprozess zu organisieren“, sagte er am Donnerstag im Bundestag.
„Wir dürfen durch die Pandemie nicht auch noch Zeit bei der Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft verlieren.“ Durch die Unsicherheiten und Einschränkungen der Coronakrise seien zuletzt viele Investitionen in die Modernisierung der Wirtschaft ausgefallen. „Die pandemiebedingten Restriktionen haben auch unsere Lieferketten gestört.“ Zudem verteuerten die gestiegenen Energiepreise die wirtschaftliche Aktivität, so Lindner.
Der Finanzminister wehrte sich auch gegen den Vorwurf, die Schuldenbremse zu umgehen. „Die Bundesregierung bekennt sich zur Schuldenbremse unserer Verfassung“, sagte er. Mit dem Bundeshaushalt, den man im kommenden Sommer verhandle, werde man die Vorgaben der Schuldenbremse wieder einhalten.
Lindner ging auf die Kritik der Union an dem Nachtragshaushalt explizit ein. Man nehme diese ernst. Der FDP-Politiker versprach: „Bei der Nutzung der Mittel werden wir zukünftig darauf achten, dass der Bezug zu den Folgeschäden der Pandemie, also etwa nicht erfolgter Investitionen oder Preisentwicklungen, jederzeit bestehen bleibt.“ Es gehe mitnichten darum, allgemeine Projekte der Ampel-Koalition oder etwa Staatskonsum zu finanzieren. Die Mittel des neuen Energie- und Klimafonds (EKF) würden zielgerichtet eingesetzt für transformative Investitionen.
Die Bundesregierung hatte den Nachtragshaushalt am Montag beschlossen, der Bundestag befasste sich am Donnerstag erstmals mit dem Vorhaben. Konkret sollen für die Maßnahme 60 Milliarden Euro, die für Corona-Hilfen nicht abgerufen worden waren, in einem Sonderfonds geparkt werden, der dann später für Ausgaben zur Verfügung stehen soll. Für die Bewältigung der Coronakrise wiederum war die Schuldenbremse ausgesetzt worden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits angekündigt, wegen des Nachtragshaushalts vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. (dts Nachrichtenagentur)
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