Landeszentralstelle Cybercrime der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz erhebt Anklage gegen acht Tatverdächtige im Verfahren gegen die Betreiber des „Cyberbunkers“

7. April 2020 | Kategorie: Nachrichten, Rheinland-Pfalz

Symbolbild: Pfalz-Express

Mainz. Die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, hat gegen 4 Niederländer im Alter von 25, 33, 50 und 60 Jahren, drei Deutsche im Alter von 20, 24 und 52 Jahren und einen 39 Jahre alten Bulgaren Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Trier erhoben.

In der den Verteidigern bereits übersandten Anklageschrift wird den Angeschuldigten nach dem Ergebnis der vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geführten Ermittlungen Folgendes zur Last gelegt: Der 60-jährige Niederländer erwarb im Jahr 2013 über eine von ihm gegründete niederländische Stiftung einen von der Bundeswehr genutzten erdversenkten Bunker nebst ausgedehnten überirdischen Gebäuden in Traben-Trarbach.

In dem Bunker betrieb er ab dem 25.06.2013 gemeinsam mit der 52-jährigen Deutschen und den zwei 25 und 33 Jahre alten Niederländern ein Rechenzentrum für illegale Zwecke, einen sogenannten „Bulletproof-Host“.

Gegenstand des Geschäftsbetriebs war, den Kunden des „Cyberbunkers“ gegen Entgelt für deren illegale Internetaktivitäten (z.B. Drogenmärkte im Darknet oder Botnetze) ein vor dem Zugriff von Strafverfolgungsbehörden sicheres Datenzentrum zur Verfügung zu stellen.

Die weiteren Angeschuldigten stießen im Frühjahr 2014 bzw. Anfang 2018 zu der Tätergruppe. Nach dem Ergebnis der sehr aufwändigen und langwierigen Ermittlungen hatten die Angeschuldigten klare Absprachen getroffen und eine feste Rollenverteilung mit eindeutig definierten Aufgaben.

Der 60-jährige Niederländer war der Kopf der Gruppe, der alle geschäftlichen Entscheidungen traf. Der 50-jährige Niederländer fungierte als eine Art Manager, der für die Verteilung der Arbeitsaufgaben unter den übrigen Mitarbeitern zuständig war.

Der 52-jährigen Deutschen oblag die Buchhaltung und die Kontrolle des Zahlungsverkehrs mit den Kunden. Die übrigen Angeschuldigten waren als Administratoren tätig, sorgten für die Abwicklung der Kundenaufträge in technischer Hinsicht und hielten die IT-Infrastruktur aufrecht.

Die Staatsanwaltschaft wertet diesen Sachverhalt strafrechtlich als Gründung und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung. Im Rahmen der kriminellen Vereinigung hosteten die Angeschuldigten in wechselnder Beteiligung die nachfolgend genannten Seiten bzw. Services und leisteten dadurch Beihilfe zu den von ihren Kunden begangenen Straftaten:

1. In der Zeit von Anfang 2014 bis zur Abschaltung der Webseite am 02.10.2014 hosteten sie den Darknet-Marktplatz „Cannabis Road“ über den ausschließlich Cannabis-Produkte vertrieben wurden.

Insgesamt wurden über den Marktplatz im Tatzeitraum rund 28 kg Cannabisprodukte in 3.955 Einzelverkäufen umgesetzt.

2. In der Zeit vom 05.10.2016 bis zum 06.05.2019 hosteten die Angeschuldigten den Darknet-Marktplatz „Wall Street Market“. Bei dieser Webseite handelte es sich um eine Verkaufsplattform überwiegend für verbotene Güter, wie Betäubungsmittel, gefälschte Dokumente, Malware, illegal erlangte Zugangsdaten zu Packstationen, PayPal-Konten sowie illegal erlangte Kreditkarten.

„Wall Street Market“ war zunächst auch über das Clearnet, später ausschließlich über das Tor-Netzwerk erreichbar und galt als der zweitgrößte Marktplatz weltweit. In ihrem Aufbau ähnelte die Plattform legalen e-commerce-Plattformen im Internet wie z.B. ebay. Im Tatzeitraum wurden über den Marktplatz in mehr als 234.000 Einzelfällen Betäubungsmittel im Wert von über 36 Mio. EUR verkauft. Dabei wurden mindestens 2,6 Tonnen Marihuana, 138 kg Haschisch, 238 kg MDMA, 692.772 Ecstasy-Pillen, 16 kg Heroin, 160 kg Kokain, 68 kg Methamphetamin, eine ¾ Tonne Amphetamin und 362.735 LSD-Trips umgesetzt.

3. In der Zeit von März 2016 bis Februar 2018 hosteten die Angeschuldigten das Underground-Economy-Forum „Fraudsters“, über das die verschiedensten illegalen Güter, Daten und Dienstleistungen gehandelt wurden. Im Tatzeitraum wurden über das Forum mindestens folgende Einzeltaten begangen:
– Inverkehrbringen von Falschgeld in 34 Fällen; – Datenhehlerei in 537 Fällen; – Sichverschaffen eines Gegenstandes, der aus einem  gewerbsmäßigen Computerbetrug herrührt in 172 Fällen; – gewerbsmäßiges Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen in 51 Fällen; – unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 326 Fällen, wobei es sich in 8 Fällen um eine nicht geringe Menge handelte und die Täter in den übrigen Fällen gewerbsmäßig handelten; – unerlaubtes Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in 13 Fällen.

Einer der Betreiber des Forums wurde  kürzlich vom Landgericht Bad Kreuznach zu einer Freiheitstrafe von 6 Jahren und 8 Monaten verurteilt.

4. In der Zeit vom 19.03.2015 bis zum 14.10.2018 hosteten die Angeschuldigten den Darknet-Marktplatz „Flugsvamp“, bei dem es sich um den größten schwedischen Marktplatz für den Handel mit illegalen Betäubungsmitteln und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln handelte, der rund 90 % des schwedischen Drogenhandels im Internet abgedeckt haben soll.

Über den Marktplatz, auf dem 600 Verkäufer und 10.000 Käufer aktiv waren, wurden im Zeitraum von April 2015 bis September 2018 in mehr als 300.000 Einzelfällen Drogen und verschreibungspflichtige Arzneimittel mit einem Gesamtwert von 30 bis 40 Mio. Euro umgesetzt.

Den Angeschuldigten wird insoweit Beihilfe zu 4.481 Fällen des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit BtM und zu 139 Fällen des unerlaubten Handels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Last gelegt.

5. In der Zeit von Juli 2016 bis März 2018 hosteten die Angeschuldigten die im sogenannten „Clearnet“ erreichbaren Internethandelsplattformen „www.orangechemicals.com“, „www.acechemstore.com“ und www.lifestylepharma.com.

Die Plattformen dienten dem Vertrieb von Betäubungsmitteln und synthetischen Drogen unterschiedlicher Arten und Mengen. Die Stoffe beschafften die Betreiber der Webseiten in größeren Mengen in China und veräußerten sie anschließend aus den Niederlanden europaweit, unter anderem nach Deutschland. In 5 Fällen konnten aus China kommende Lieferungen im Kilogrammbereich auf den Flughäfen Köln/Bonn und Leipzig sichergestellt werden. In weiteren 43 Fällen konnten aus den Niederlanden an deutsche Endabnehmer gesendete Drogen auf dem Postweg sichergestellt werden.

6. Am 18.06.2019 stellte das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz auf den Servern der Angeschuldigten die URL cb3rob.org/Darknet fest, auf der 6.581 Darknet-Webseiten aufgelistet waren. Bei diesen verlinkten Seiten handelte es sich um betrügerische Bitcoin-Lotterien, Darknet-Marktplätze für Betäubungsmittel, Waffen, Falschgeld, Mordaufträge und Kinderpornographie.

7. Im November 2016 erfolgte ein groß angelegter Angriff auf Router der Deutschen Telekom AG (DTAG), der die Übernahme der Geräte in das sogenannte „Mirai-Botnetz“ zum Ziel hatte. Die geplante Übernahme der Router schlug jedoch fehl.

Der Angriff führte aber zum Absturz der Geräte. Bundesweit fielen bei mehr als 1.247.000 Endkunden der DTAG die Internetverbindung und damit die über die Router abgewickelten Infrastrukturleistungen wie Telefonie und Fernsehempfang aus.

Nach eigenen Angaben entstand der DTAG ein Schaden in Höhe von über 2 Mio. EUR. Das „Mirai-Bornetz“ wurde bei dem Angriff über 6 sogenannte „Command-and-Control-Server gesteuert, die auf den Servern der Beschuldigten gehostet waren.

Die LZC wirft den Angeschuldigten mit der Anklage vor, diese Taten durch die Zurverfügungstellung der Server im Bunker maßgeblich unterstützt und gefördert zu haben. Sie wertet dieses Verhalten strafrechtlich als Beihilfe.

Sieben der Angeschuldigten wurden am 26.09.2019 in einer groß angelegten Durchsuchung der Bunkeranlage in Traben-Trarbach bzw. der Wohnung der 52-jährigen in Hessen festgenommen. Sie befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der 20-jährige deutsche Angeschuldigte ist auf freiem Fuß. Das Verfahren wurde aus Gründen der Beschleunigung auf 7 Taten beschränkt, weil die Auswertung der in der Bunkeranlage sichergestellten 403 Server, 57 Mobiltelefone, 412 einzelnen Festplatten, 61 Computer bzw. Laptops, 65 USB-Speichermedien, 16 SD-Karten und diversen CD’s und Disketten mit einem Gesamtdatenbestand von mehr als 2 Petabyte (über 2 Millionen Gigabyte) andauert.

Zwar ist es den Ermittlern des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz gelungen, auch die verschlüsselten und passwortgeschützten Server zu entschlüsseln und zu sichern. Da die meisten der 403 Server virtualisiert waren, mussten aus einem physischen Server bis zu 100 virtuelle Server extrahiert werden.

Als Folge sind 886 digitale Server zu sichern und auszuwerten. Angesichts des damit verbundenen vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz über mehrere Jahre geleisteten enormen Ermittlungsaufwands, dessen Abschluss sich noch nicht absehen lässt, war ein längeres Zuwarten mit der Anklageerhebung nicht vertretbar. Bisher haben die Ermittler bei der Auswertung der Server keine einzige legale Webseite oder legalen Services gefunden.

Wegen des Hostings der zahlreichen weiteren kriminellen Seiten wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Anklage gegen die Angeschuldigten erhoben. Es ist auch damit zu rechnen, dass gegen die Betreiber der Seiten Verfahren eingeleitet werden.

Ebenfalls abgetrennt wurden die Verfahren gegen drei weitere Mitbeschuldigte, die derzeit unbekannten Aufenthalts sind. Gegen einen Angeschuldigten bestand auch der Verdacht der Steuerhinterziehung. Wegen dieses Vorwurfs wurde das Verfahren vorläufig eingestellt.

Bis auf einen haben sich die Angeschuldigten bisher nicht zur Sache eingelassen. Die Anklage ist zur Jugendkammer des Landgerichts Trier erhoben worden, weil das Gericht für den Tatort Traben-Trarbach örtlich zuständig ist und zwei der Angeschuldigten zur Tatzeit noch Heranwachsende waren.

Das Landgericht Trier hat über die Eröffnung des Verfahrens noch nicht entschieden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht daher noch nicht fest.

 

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