
Symbolbild: Pfalz-Express
Berlin – Die Bundesländer erhöhen beim geplanten „Pakt für den Rechtsstaat“ den Druck auf Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD).
In einem Beschlussvorschlag für die bevorstehende Justizministerkonferenz heißt es: „Die Justizministerinnen und Justizminister stellen klar, dass der Pakt für den Rechtsstaat nur gelingen kann, wenn der Bund einen wesentlichen Teil der Finanzierung übernimmt.“
Die Herbstkonferenz der Justizminister findet am 15. November in Berlin statt. Laut Koalitionsvertrag sollen mit dem Pakt für den Rechtsstaat 2.000 neuen Richterstellen sowie entsprechendes „Folgepersonal“ geschaffen werden. Doch Beschlüsse für den Pakt wurden seither mehrfach verschoben.
„Der Bund hat mit seinem Versprechen riesige Erwartungen geweckt“, sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) dem „Handelsblatt“. Richter seien Lebenszeitbeamte, es sei folglich eine langfristige Finanzierung vonnöten.
Der Senator rechnet vor: 2.000 Richterstellen und 4.000 Stellen in den Geschäftsstellen kosteten jährlich 400 Millionen Euro. Bei zehn Jahren ginge es also um vier Milliarden Euro. „Das können die Länder nicht alleine stemmen, zumal sie ohnehin die Justiz schon lange aus eigenen Mitteln gestärkt haben“, so Steffen.
Demnach hat Hamburg seit 2015 rund 170 neue Stellen geschaffen. „Wir wollen daher, dass sich der Bund zu einer wesentlichen finanziellen Beteiligung bereit erklärt. Sonst wird es keinen Pakt für den Rechtsstaat geben“, warnte Steffen.
In dem Beschlussvorschlag für die Justizministerkonferenz wird die „hohe Bedeutung eines funktionierenden Rechtsstaates für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Innere Sicherheit“ bekräftigt. Die Justizminister der Länder „bitten“ die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, „zeitnah gemeinsam mit den Ländern die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen“. (dts Nachrichtenagentur)

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400 Millionen Euro pro Jahr – und womit sind die Gerichte überlastet?
Mit welchen Verfahren werden sie geflutet?
Mehr braucht man dazu eigentlich nicht zu fragen.
Nur solche Folge- oder Nebenkosten werden nicht bei den Verursacherkosten dazuaddiert.