Montag 12.Oktober 2026

Kreis Germersheim: 350.000 Euro pro Jahr für Ganztags- und Ferienbetreuung

2. Oktober 2026 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

Symbolfoto (KI): Pfalz-Express

Der Landkreis Germersheim will ab 2027 jährlich 350.000 Euro für Betreuungs- und Ferienangebote für Grundschulkinder bereitstellen. Der Kreistag hat einer entsprechenden Vereinbarung mit den Städten und Verbandsgemeinden einstimmig zugestimmt.

Hintergrund ist der schrittweise kommende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Dieser umfasst auch die Betreuung während der Ferien.

Wie die zusätzlichen Angebote konkret aussehen, sollen die Kommunen weitgehend selbst entscheiden können. Dafür will der Landkreis ab dem 1. Januar 2027 jedes Jahr insgesamt 350.000 Euro zur Verfügung stellen.

Kommunen entscheiden über Verwendung des Geldes

Das Geld kann beispielsweise für Ferienbetreuung, zusätzliche Angebote am Nachmittag oder andere Betreuungsformen eingesetzt werden. Dabei sollen auch bereits vorhandene Strukturen wie Vereine und Gruppen einbezogen werden können.

Ziel ist es, dass Städte und Verbandsgemeinden ihre Angebote an den jeweiligen Bedarf vor Ort anpassen können, statt kreisweit ein einheitliches Modell vorgegeben zu bekommen.

„Uns war wichtig, keine starren Vorgaben zu machen, sondern Handlungsspielräume zu eröffnen. Ob Ferienbetreuung, ergänzende Nachmittagsangebote oder andere Betreuungsformen – die Kommunen können die Mittel dort einsetzen, wo sie den größten Nutzen für Kinder und Eltern entfalten“, erklärt Landrat Martin Brandl.

Rechtsanspruch kommt schrittweise

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz wird der Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Grundschulkinder schrittweise eingeführt. Landkreis und Kommunen müssen dafür bestehende Angebote ausbauen oder neue Betreuungsmöglichkeiten schaffen.

Die jetzt vom Kreistag beschlossene Vereinbarung wurde gemeinsam mit den Kommunen vorbereitet und soll noch fertiggestellt werden. Durch die Finanzierung sollen die Städte und Verbandsgemeinden frühzeitig planen und ihre Betreuungsangebote an die neuen gesetzlichen Anforderungen anpassen können.

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