Sonntag, 19. Mai 2024

Katzenschutzverordnung in Germersheim beschlossen

23. Juni 2023 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

Nicht alle Katzen sind so gut versorgt und gepflegt wie die Katze auf dem Foto.
(c): Pfalz-Express

Germersheim – Der Stadtrat von Germersheim hat am Donnerstagabend (22.6. 2023) eine Katzenschutzverordnung erlassen, die die unkontrollierte Vermehrung von freilebenden Katzen verhindern und ihr Leiden verringern soll.

Die Verordnung verpflichtet die Halter von freilaufenden Katzen, diese zu kennzeichnen, zu registrieren (zum Beispiel bei „Tasso„) und zu kastrieren. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Kastrationen dürfen natürlich nur von Tierärzten durchgeführt werden. 

Die Katzenschutzverordnung wurde auf Anregung der „Streunerpfoten Südpfalz e. V.“ eingeführt. 

Freilaufende Katzen müssen gekennzeichnet sein

Die Verordnung betrifft alle Katzen, die sich regelmäßig außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks ihres Halters aufhalten. Diese müssen mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet und bei einem Haustierregister angemeldet werden. Außerdem müssen sie von einem Tierarzt kastriert werden, es sei denn, sie sind zur Zucht bestimmt oder haben eine tierärztliche Bescheinigung über eine Unfruchtbarkeit oder eine medizinische Kontraindikation.

Die Halter müssen die Einhaltung der Verordnung nachweisen können. Andernfalls können sie mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden. Die Stadt Germersheim kann zudem die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von freilebenden Katzen auf Kosten des Halters veranlassen oder die Katzen in Obhut nehmen.

Die Katzenschutzverordnung soll dazu beitragen, die Population von freilebenden Katzen zu reduzieren und ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu verbessern. Laut dem Tierschutzverein Germersheim gibt es in der Stadt und im Umland rund 1000 verwilderte oder streunende Katzen, die oft unter Hunger, Krankheiten und Verletzungen leiden. Durch die Kastration wird verhindert, dass sich diese Katzen weiter vermehren und weitere Nachkommen in Not bringen.

Im Jahr 2023 noch kein Verfahren zu Katzen

Im laufenden Jahr gab es in der entsprechenden Abteilung der Verwaltung kein Verfahren in Verbindung mit Katzen. Im Fall des Auffindens einer Fundkatze greift im Regelfall der bestehende Fundtiervertrag zwischen dem Verein Terra Mater e. V. in Graben-Neudorf (mit zuständiger Außenstelle in Lustadt) und der Stadtverwaltung Germersheim. Im Fall einer dortigen Verwahrung fallen Kosten in Höhe von 8,50 Euro  pro Katze und Tag an.

Eine Fundkatze wird als solche gewertet, wenn kein Besitzer ermittelt werden kann und demnach von einer herrenlosen Katze ausgegangen wird. In der Vollzugspraxis werde es letztlich aber schwer bis unmöglich zu unterscheiden sein, ob eine aufgefundene Katze herrenlos ist oder nicht, so die Stadtverwaltung. Die Ordnungsbehörde rechnet durch den Erlass der Katzenschutzverordnung mit einer niedrigen einstelligen Fallzahl im Jahr, und ordnet diese Zahl als Einzelfälle ein. 

Die Stadt Germersheim folgt damit dem Beispiel anderer Kommunen in Rheinland-Pfalz, die bereits eine Katzenschutzverordnung erlassen haben, wie zum Beispiel Jockgrim, Wörth, Speyer, Bellheim oder Neustadt an der Weinstraße. Die Verordnung basiert auf dem Landesgesetz über den Schutz von Tieren (Landestierschutzgesetz) vom 15. Dezember 2013. (cli)

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