Helfer auf vier Pfoten: Neue Verordnung regelt Anerkennung und Kennzeichnung von Assistenzhunden

5. April 2023 | Kategorie: Gesundheit, Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Ratgeber, Recht, Rhein-Pfalz-Kreis, Südwestpfalz und Westpfalz

Im Alltag von Menschen mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen sind Assistenzhunde wichtige Begleiter. Welche Anforderungen für eine Anerkennung als Assistenzhund zu erfüllen sind, regelt die neue Assistenzhundeverordnung (AHundV), die zum 1. März 2023 bundesweit in Kraft getreten ist. Assistenzhunde sollen zudem künftig eine einheitliche Kennzeichnung erhalten.

Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die Aufgaben erlernen, um Menschen mit einer chronischen Beeinträchtigung im Alltag zu helfen. Sie werden individuell für ihren Menschen ausgebildet und haben gelernt, hierbei selbstständig zu agieren. Sie leben dauerhaft bei ihrem Menschen und ermöglichen ein mobileres und unabhängigeres Leben.

Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) darf Personen, die in Begleitung ihrer Assistenzhunde unterwegs sind, der Zutritt zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Anlagen nicht verwehrt werden. Dies gilt auch dann, wenn sonst keine Hunde erlaubt sind, etwa in Gaststätten oder Geschäften.

Die neue Verordnung regelt nun die Anerkennung von Assistenzhunden und definiert Anforderungen an die Eignung als Assistenzhund, die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften.

Darüber hinaus enthält die Verordnung Bestimmungen zur Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfern. Die Assistenzhundeverordnung sieht zudem eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde sowie das Erstellen eines Lichtbildausweises für den Menschen mit Behinderung vor. Hierdurch wird eindeutig nachweisbar, dass es sich um einen Assistenzhund handelt.

„Ein Assistenzhund hilft dabei, den Alltag zu bestreiten und gibt seiner Halterin oder seinem Halter Sicherheit. Als psychische und physische Hilfe können sie Menschen mit Behinderungen aus der sozialen Isolation und rein ins Leben holen. Sie ermöglichen Teilhabe an der Gesellschaft und ein selbstbestimmtes Leben. Ich freue mich deshalb, dass es endlich gesetzliche Vorschriften gibt, die die Begleitung von Menschen mit Behinderungen durch Assistenzhunde regeln“, sagte RLP-Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD).

„Assistenzhunde und Blindenführhunde ermöglich Selbstbestimmung und Teilhabe. Leider gibt es immer wieder Probleme bei der Mitnahme in Gaststätten, Geschäften oder Arztpraxen, obwohl sie ein notwendiges Hilfsmittel wie ein Rollstuhl oder ein Hörgerät sind. Deshalb sind die Regelungen im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und in der Verordnung für die Menschen mit Behinderungen eine wichtige Regelung für die Anerkennung ihrer Assistenzhunde und Blindenführhunde. Die Kennzeichnung der Hunde stellt klar, dass ein gleichberechtigter Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu gestatten ist“, erklärte der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Matthias Rösch.

Anträge nach der Assistenzhundeverordnung zur Anerkennung eines Assistenzhundes können beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung gestellt werden. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare können auf der Internetseite des Ministeriums heruntergeladen werden.

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