Haßloch. Die Gemeinde Haßloch erfreut sich aktuell nicht nur über einen verstärkten Zuzug von Neubürgern jeden Alters, sondern auch über eine deutliche Steigerung der Geburtenrate im Gemeindegebiet. Diese positive Entwicklung hat Auswirkungen auf die bestehenden Strukturen der Kinderbetreuung in der Gemeinde Haßloch.
Aus diesem Grund hat der zuständige Beigeordnete Ralf Trösch die vorläufigen Ergebnisse der örtlichen Kindertagesstättenbedarfsplanung mit Vertretern des Landkreises Bad Dürkheim und dem Landesjugendamt für die nächsten Jahre abgestimmt.
Als Ergebnis ist festzustellen, dass der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs ab Vollendung des 1. Lebensjahres im Vergleich zu den Vorjahren ebenfalls deutlich gestiegen ist.
Bereits im Vorfeld dieser Detailabstimmung wurde deshalb durch Trösch bei den Haushaltsberatungen für die Jahre 2017/2018 darauf hin gewirkt, dass Haushaltsmittel für die Schaffung neuer Betreuungsplätze kurzfristig bereitgestellt wurden.
Ziel und Übergangslösung
Zur Erfüllung der künftigen Rechtsansprüche plant die Gemeinde den Bau einer neuen Kindertagesstätte in Baugebiet „Südlich der Rosenstraße“. Der Beigeordnete Ralf Trösch wird gemeinsam mit allen Beteiligten darauf drängen, dass alle erforderlichen Aufgaben wie Baulandumlegung, Bebauungsplan, Erschließung, Bezuschussung, Neubau usw. zügig abgearbeitet werden.
Um auch in der Zwischenzeit den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz weiterhin erfüllen zu können, werden durch die Gemeindeverwaltung aktuell die Voraussetzungen für eine Übergangslösung geschaffen.
Konkret handelt sich hierbei um Vorbereitungen für eine provisorische Kindertagesstätte, welche im Kindergartenjahr 2017/2018 in Betrieb gehen soll. Diese Einrichtung soll für die Dauer bis zur Eröffnung des oben genannten Neubaus bestehen. Mögliche Standorte werden zurzeit mit den zuständigen Behörden abgestimmt.
Es ist vorgesehen in dieser Betreuungseinrichtung mindestens 50 neue Betreuungsplätze für Kinder ab Vollendung des 2. Lebensjahres zu schaffen. Alle neuen Plätze werden den gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung des bestehenden Rechtsanspruchs entsprechen.
Die Einrichtung zusätzlicher Plätze für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres (= kostenpflichtige Krippe), ist in der provisorischen Kindertagesstätte nicht vorgesehen. Hier legt die Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Bad Dürkheim den Schwerpunkt auf die Betreuung im Rahmen der Tagespflege mit qualifizierten Tagesmüttern.
Personelle Anforderungen:
Neben den hohen baulichen Anforderungen in zeitlicher Hinsicht ist zwischenzeitlich ein bundesweites Problem auch in Haßloch offenkundig geworden. Es wird für alle Träger von Kindertagesstätten immer schwieriger qualifiziertes Personal zu finden.
Bereits jetzt war es, sowohl der Gemeinde als auch den freien und sonstigen Trägern nicht möglich, alle erforderlichen Stellen permanent zu besetzen. Der Beigeordnete Ralf Trösch hofft jedoch, dass auch diese sehr wichtige Voraussetzung für den erfolgreichen Start des Provisoriums rechtzeitig erfüllt werden kann.
Aufnahmevoraussetzungen:
Die Aufnahmeberechtigung richtet sich auch in dieser provisorischen Einrichtung nach den Kriterien der Kindertagesstättensatzung der Gemeinde. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass sich der Hauptwohnsitz des Kindes und mindestens eines Sorgeberechtigten zum Zeitpunkt der Aufnahme innerhalb der Gemeinde Haßloch befindet. Selbstverständlich ist eine Vormerkung auch für Kinder, welche diese Bedingung noch nicht erfüllen bereits möglich.
Information des Sorgeberechtigten:
Die Verwaltung wird die bei ihr beziehungswiese bei den Kindertagesstätten gemeldeten Sorgeberechtigten in den nächsten Wochen über weitere Details informieren und die Sorgeberechtigten bitten, ihre Betreuungswünsche gegebenenfalls zu konkretisieren.
Ansprechpartner:
Erste Kontaktstelle für alle Sorgeberechtigten sind auch weiterhin die nachfolgend aufgeführten Einrichtungsleitungen der Kindertagesstätten in Haßloch.

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