
Symbolbild: Pfalz-Express
Hamburg – Die Hamburger Staatsanwaltschaft beschäftigt sich mehr als 70 Jahre nach Kriegsende noch einmal mit dem Holocaust.
Oberstaatsanwalt Lars Mahnke hat nach mehrjährigen Ermittlungen einen 92-Jährigen aus Hamburg wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen angeklagt, berichtet die „Welt“.
Der frühere SS-Schütze war vom 6. August 1944 bis zum 26. April 1945 als Wachmann im KZ Stutthof bei Danzig eingesetzt und soll die Morde durch seine Tätigkeit als Wachmann gefördert zu haben. Im Sommer 2018 hatte er sich selbst mehrere Stunden lang vernehmen lassen und seine Anwesenheit im Lager nicht geleugnet.
Der gelernte Bäcker gab in seiner Aussage an, sich stets vom Nationalsozialismus fern gehalten zu haben. Er sei als 17-Jähriger nur zur SS gekommen, da er wegen einer Herzerkrankung nur „garnisonsverwendungsfähig“ war und daher als Wachmann eingesetzt wurde.
Der Beschuldigte berichtete von seinen Diensten auf den Wachtürmen im Lager und kannte auch die Gaskammer. Er selbst habe gesehen, wie die SS Gefangene dort hinein drängte, sagte er. Anschließend wurden die Leichen im Krematorium, das sich wenige Meter neben der Gaskammer befand, verbrannt. Er habe „ausgemergelte Gestalten gesehen, Menschen die leiden“. Und diese hätten ihm damals auch leid getan, gab er an.
Doch Schuld will er nicht auf sich geladen haben, sagte der Beschuldigte. „Was hätte es denn genutzt, wenn ich weggegangen wäre, dann hätten sie jemand anders gefunden“, sagte er auf die Frage, warum er sich nicht zur Front versetzen lassen habe, wenn er den Dienst im KZ so unerträglich fand.
Es handelt sich bei dem Verfahren um den wohl letzten NS-Prozess. Ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen eine ehemalige SS-Helferin, die 1945 einen Todesmarsch beaufsichtigt hatte, steht nach Informationen der „Welt“ kurz vor der Einstellung. Damit wäre die justizielle Aufarbeitung der NS-Verbrechen in Hamburg beendet. (dts Nachrichtenagentur)
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Wenn ich sowas lese….
Da werden die Gerichte blockiert mit 70 jahre altem mist.
Es waren Kriegszeiten und wie der Herr schon gesagt hat:“Hätte er es nicht gemacht, hätts ein anderer gemacht“. Hätte er sich geweigert, wäre er vermutlich wegen Befehlsverweigerung erschossen worden.
Wenn man so will, müsste jeder Soldat, der je in einem Krieg aktiv war, vor gericht gestellt werden.
Was auch immer aus den Verhandlungen resultiert, die Angeklagten werden altersbedings niemals eine Strafe antreten können.
In der ss war man freiwillig. Bei der wehrmacht nicht.
Es gibt keinen Grund so einen nicht mit aller Härte des Gesetzes zu bestrafen!