Montag 7.September 2026

Grüne und Linke offen für Schneiders Vorstoß zu mehr Bundeskompetenzen bei Klimaanpassung – Union und AfD lehnen ab

13. August 2026 | Kategorie: Allgemein, Nachrichten

Carsten Schneider am 12.08.2026
Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin – Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) stößt mit seiner Forderung nach einer Grundgesetzänderung, die dem Bund mehr Kompetenzen für die Klimaanpassung einräumen soll, auf ein geteiltes Echo.

Während Grüne und Linkspartei sich offen dafür zeigen und damit die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag möglich erscheinen lassen, lehnen Union und AfD den Vorstoß ab.Schneiders Initiative sei richtig, erklärte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Ihre Fraktion fordere das schon lange und würde eine solche Reform selbstverständlich unterstützen. Darüber hinaus müsse der Bund die Kommunen beim Hitzeschutz besser unterstützen. Die schwarz-rote Bundesregierung müsse zudem aufhören, „Klimaschutzgesetze in Deutschland kaputt zu machen“.

Auch aus der Linksfraktion kamen positive Signale. Der klimapolitische Sprecher Fabian Fahl sagte dem RND, der Bund müsse sich bei Klimaanpassung und Hitzeschutz deutlich stärker einbringen. Schneiders Vorstoß könne daher einen Schritt in die richtige Richtung bedeuten. Ob die Linksfraktion eine entsprechende Grundgesetzänderung mittragen würde, werde noch geprüft.

Wichtiger sei allerdings, den finanziellen Handlungsspielraum der Kommunen zu erweitern. Solange die Regierung nicht bereit sei, diese Kosten zu tragen, nütze auch eine Grundgesetzänderung wenig.

Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Im Bundestag bräuchte die schwarz-rote Koalition dafür die Unterstützung von Grünen und Linken.

Widerstand kommt dagegen aus der Union. Der Vizevorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), sagte dem RND, eine neue, breite Kompetenz des Bundes würde zwar Verfassungsjuristen auf Jahre mit Abgrenzungsfragen beschäftigen, aber keinen Vorteil für das Klima bringen. Eine allgemeine Klimaschutz-Kompetenz würde im Zweifelsfall im Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsrecht kaum noch etwas von der Gesetzgebungskompetenz der Länder übriglassen, denn fast alles habe Relevanz für den Klimaschutz.

Gerade weil Klimaschutz eine gesamtstaatliche Querschnittsaufgabe sei, müssten sich alle Ebenen darum kümmern. Auch das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Klimaschutz-Beschluss von 2021 festgehalten, dass Klimaschutz alle staatlichen Ebenen verpflichte. Für die Energiepolitik verfüge der Bund zudem bereits über die Gesetzgebungskompetenz.

Auch die AfD lehnt den Vorstoß ab. Der klimapolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Karsten Hilse, erklärte, eine Grundgesetzänderung in diesem Bereich sei der falsche Weg. „Statt immer mehr Zentralisierung und neuen Kompetenzen für den Bund brauchen wir pragmatische Lösungen vor Ort und keine weiteren ideologischen Eingriffe in die föderale Ordnung.

Klimapolitik darf nicht zum Vorwand werden, Länder und Kommunen zu entmündigen und den Bürgern weitere Belastungen aufzubürden.“ Die AfD sehe in Schneiders Vorschlag vor allem einen Versuch, die gescheiterte Klimapolitik der vergangenen Jahre weiter auszubauen. (dts Nachrichtenagentur) 

 

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