
Foto: über dts Nachrichtenagentur
Luxemburg – Die bereits seit 2017 ausgesetzte deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit europäischem Recht vereinbar.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg folgte am Dienstag seiner Linie, wonach eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht erlaubt ist.
Was ist Vorratsdatenspeicherung?
Doch was bedeutet Vorratsdatenspeicherung eigentlich? Bei der Vorratsdatenspeicherung werden die Verbindungsdaten bei Telekommunikationsanbietern abgespeichert. Auf ihren Servern sollen die Daten dann für einen gewissen Zeitraum verfügbar sein, nämlich für den Zugriff der staatlichen Behörden auf die Daten.
Das Speichern geschieht ohne bestimmten Anlass. Zum Beispiel: Wer hat an wen eine E-Mail geschrieben, mit welcher IP-Adresse war jemand wie lange im Internet unterwegs? Oder: Wer hat wann mit wem wie lange telefoniert und von wo aus? Die Inhalte der Kommunikation, was konkret geschrieben oder gesprochen wurde, werden nicht gespeichert. Erklärter Zweck der Vorratsdatenspeicherung ist die verbesserte Möglichkeit der Verhütung und Verfolgung schwerer Straftaten.
Keine flächendeckende Speicherung
Konkret ging es in dem Verfahren um die Klagen von zwei Internetdienstanbietern gegen die Datenspeicherpflicht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in der Frage den EuGH eingeschaltet. Die Luxemburger Richter hatten in der Vergangenheit schon mehrere Urteile zur Vorratsdatenspeicherung in verschiedenen Ländern gesprochen.
Die Rechtsauffassung war dabei stets, dass EU-Staaten Kommunikationsdienstleister nicht zu einer flächendeckenden und pauschalen Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten verpflichten dürfen. Gewisse Ausnahmen hatte der Gerichtshof in der Vergangenheit aber bereits zugelassen, wie zum Beispiel die Beschränkung auf bestimmte Personengruppen oder Orte. Auch ein vorübergehendes Speichern, wenn es um eine Bedrohung der nationalen Sicherheit geht, ist laut EuGH möglich. Zudem wäre eine Speicherung der IP-Adressen von Internetnutzern unter Umständen möglich.
Das Urteil vom Dienstag dürfte noch für Streit in der Ampelkoalition sorgen. Während sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für ein enger gefasstes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ausspricht, ist die FDP strikt dagegen. Auch die Grünen hatten sich bereits ablehnend geäußert. (dts Nachrichtenagentur/cli)
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