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Ermittlungen gegen LBM-Leiter in Speyer: Korruptionsverdacht wegen Reisekostenabrechnungen und Vergabe von Straßenbauaufträgen

19. Oktober 2017 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Rhein-Pfalz-Kreis, Südwestpfalz und Westpfalz
Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Speyer/Kaiserslautern – Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ermittelt gegen den Leiter der Dienststelle des Landesbetriebs Mobilität (LBM) in Speyer, Kurt Ertel, und zwei weitere Mitarbeiter.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Udo Gehring bestätigte gegenüber dem Pfalz-Express, dass die Durchsuchung beim LBM am 17. Oktober aufgrund der Strafanzeige eines Privatdetektivs und erster Ermittlungen der Polizei veranlasst wurde. Dadurch habe sich die Notwendigkeit ergeben, Beweismittel zu sichern.

Es bestehe ein Anfangsverdacht des Betrugs durch falsche Angaben bei mehreren Reisekostenrechnungen seit 2012 gegen Ertel und einen weiteren Mitarbeiter des LBM. Außerdem werde der Verdacht der Korruption durch Verletzung von Ausschreibungsvorschriften bei der Vergabe von Straßenbauaufträgen seit 2014 geprüft.

Einer Firma soll im Jahr 2016 eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis gewährt worden sein, laut Gehring „im Hinblick auf  mögliche Vorteile für einen Mitarbeiter des LBM.“ Der Anfangsverdacht der Korruption gelte auch für den Verantwortlichen der Firma, die die Sondernutzungserlaubnis bekommen hat.

Wer Auftraggeber des Privatdetektivs war und was die Anzeige motiviert hat, sei ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen. Das Ergebnis sei völlig offen, so Gehring.

Von den Vorfällen hatte zuerst die „Rheinpfalz“ berichtet, der die Anzeige gegen Ertel zugespielt worden war.

Ertel, der sich zur Wahl des zweiten Beigeordneten im Kreis Bad Dürkheim hatte aufstellen lassen, hat seine Kandidatur am Mittwoch kurz vor der Wahl zurückgezogen.

Information

Der LBM Speyer ist zuständig für klassifizierte Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen in den Landreisen Germersheim, Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim, Rhein-Pfalz-Kreis und der Städte Speyer, Neustadt, Landau, Ludwigshafen und Frankenthal.

Information

Strafrechtliche Korruptionstatbestände gehen sehr weit. Es reicht aus, wenn ein Zusammenhang zwischen der Amtsausübung und einem Vorteil besteht. (cli)

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4 Kommentare auf "Ermittlungen gegen LBM-Leiter in Speyer: Korruptionsverdacht wegen Reisekostenabrechnungen und Vergabe von Straßenbauaufträgen"

  1. Demokrat sagt:

    Von unseren Behörden ist leider nichts anderes als Korruption zu erwarten.
    Wir snd nichts anderes als eine moderne Bananenrepublick.

    • Touchstone sagt:

      Zunächst besteht hier lediglich ein Anfangsverdacht. Das mag in einer Bananenrepublik ausreichen, jemanden bereits vor dem Ergebnis der Ermittlungen zu verurteilen. In unserer Republik ergeht ein Urteil – das auch „Freispruch“ lauten kann – jedoch erst nachdem die Staatsanwaltschaft das Hauptverfahren eröffnet und ein/e Richter/in die vorgelegten Beweise in einer öffentlichen Verhandlung würdigt.

      Sicherlich gibt es – wie in jedem Berufsstand – auch im öffentlichen Dienst schwarze Schafe. Dies rechtfertigt jedoch nicht, alle Bediensteten als korrupt zu bezeichnen.

      Im Übrigen braucht Korruption immer zwei Beteiligte: Jemanden, der sich bestechen lässt, und jemanden der bestechen will …

      • Demokrat sagt:

        Etwa wie im nachfolgenden Text?

        Leserbrief zur Auftragsvergabe und Präsentation der drei Skulpturen bei „Kulturtage der Südlichen Weinstraße“

        „Nach Rücksprache mit etlichen Kunst-und Kulturschaffenden fühle ich mich darin bestärkt, zu den Berichten über die Kunstwerksenthüllungen und deren Auftragsvergaben an die Künstler Krebs, Schöneich und Zwick etwas zu sagen bzw. loszuwerden.

        Vorab möchte ich klarstellen: ich habe gegen keinen der Kollegen etwas – ich schätze ihre Arbeit und denke über sie auch nicht im Sinne der Konkurrenz nach; sie vermitteln ihr Schaffen meines Erachtens auf eine füllende und ansprechende Weise – soweit das bei kontroversen Sichtweisen auf des Künstlers Arbeit in der breiten Öffentlichkeit eben möglich ist.

        Doch wie hier die Vergabe dieser Aufträge im Rahmen der Kulturtage der Südlichen Weinstraße vonstatten ging, das schreit zum Kulturhimmel! Ich habe das Agieren der Landrätin Riedmaier eigentlich immer für integer und die Anliegen des Landkreises SÜW betreffend befruchtend und positiv erachtet. Ich schätzte ihr Auftreten, ihre Reden und die Freundlichkeit, mit der sie selbst bei Terminplanhetze jedem versuchte entgegenzutreten.

        Doch mit dieser Kunst-am-Bau-Auftragsvergabe hat sie sich – zumindest im Kreise etlicher KünstlerInnen – einen (…) (oder zumindest vetterlesmäßig) daher-scheinenden Bärendienst erwiesen. Dass bei derlei wiederkehrenden Gelegenheiten manche Personen- in diesem Falle Meister Zwick- nicht nur einmal mit solch einer Auftragsrosine bedacht werden, scheint noch verständlich, da er arbeitstechnisch mit den Kulturtagen schon über Jahre hinweg verwoben ist (allerdings dafür auch bezahlt wird…); wenn jedoch ein Bildhauer und Uni-Landau-Dozent Volker Krebs – in der Öffentlichkeit als Lebensgefährte der Landrätin bekannt – einen 40.000 €-Deal nicht zum ersten Mal so locker ohne Ausschreibung vermittelt bekommt, das riecht nicht nur in meiner Künstlernase nicht nach Parfüm.

        Auch in der Vergangenheit stieß derartiges Auftragsvergabeverfahren schon in die Rippen so mancher Kultur-Zeitungsleser, wenn sie im entsprechenden Medium vernehmen konnten, dass dieser Bildhauer (auch nach meiner Ansicht mit unbestreitbaren Qualitäten) wieder mal eine Ausschreibung gewonnen hatte, die ihn dazu berechtigte hier oder dort eine Skulptur im Auftrag der jeweiligen Gemeinde zu erstellen.

        Sprach man dann jedoch mit den Stadt- oder Gemeinderäten, wusste niemand, wo diese Ausschreibung platziert war bzw., man bekam unter der Hand zu hören, dass es gar keine gegeben hatte. Ich lasse mich hier gerne eines Besseren belehren, wenn ich dabei de facto falsch liege.

        Wenn jedoch der Eindruck vermittelt werden soll, dass eine ordentliche Ausschreibung für diese 40.000-€-Aufträge aus zeitlichen Gründen nicht machbar gewesen sei, so kommt mir das so vor, als wolle Frau Riedmaier der kulturinteressierten Öffentlichkeit weismachen, sie sitze selbst am PC und fülle hier den Ausschreibungsbogen aus – und dazu sei ihr Terminplan zu voll.

        Als Chefin eines solchen Landesapparates hat man doch wohl eher zu solchen Aufgaben passende MitarbeiterInnen, die eine entsprechende Anweisung bei Zeiten auch umgesetzt hätten- wären sie rechtzeitig informiert gewesen. Was mich bei diesem Gebaren u.a. so ärgert, ist die Tatsache, dass hier mit emsig klingenden Argumentationen die Vergaben von üppigen Geldbeträgen (natürlich mit entsprechendem künstlerischen Gegenwert- keine Frage) wiederholt gerechtfertigt wird, die so manchem meiner Künstler-Kollegen die Sicherung ihrer Berufsexistenz eines ganzen Jahres hätte bedeuten können. Denkt eine Landrätin / Landrat darüber eigentlich nach?

        Ich habe einige Zeit darüber nachgedacht, ob ich diesen Leserbrief schreiben soll, denn zweifelsohne kann man sich damit bei entsprechend zuständigen Stellen anständig „das Maul verbrennen“. Doch bin ich der Meinung, “Kunst ist eine Tochter der Freiheit“ (Friedrich Schiller) und das muss auch bei Meinungen über den Kunstmarkt Gültigkeit haben. Dazu will ich stehen können.“

        • Touchstone sagt:

          Ich kann nicht erkennen, was der zitierte Leserbrief damit zu tun hat, dass ein Verdacht noch keine Tatsache ist.

          Sollte sich die Kreisverwaltung SÜW nicht an die geltenden Vorschriften für Auftragsvergabe gehalten haben, so wird dies bei den Prüfungen durch den Landesrechnungshof festgestellt werden. Ob dies hier bereits erfolgt ist, ist aus dem Leserbrief nicht ersichtlich.

          Im Fall des LBM besteht lediglich ein Verdacht. Tatsachen, die diesen Verdacht bestätigen, sind aus den bisherigen Presseveröffentlichungen nicht zu entnehmen.
          Damit gilt in Deutschland noch immer die Maxime „Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils!“.